Tagung vom 31. Januar 2003
Zum Verbot der Altersdiskriminierung und zu den politischen Rechten der Àlteren Menschen
Zum Verbot der Altersdiskriminierung und zu den politischen Rechten der Àlteren Menschen
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Bern, 16. Dezember 2002. Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) wendet sich entschieden gegen die VorschlĂ€ge, fĂŒr ĂŒber 50jĂ€hrige Personen höhere KrankenkassenprĂ€mien zur Deckung der Pflegekosten einzufĂŒhren. Der SSR hĂ€lt solche VorschlĂ€ge aus zwei GrĂŒnden fĂŒr verfehlt und unannehmbar.
Der Schweizerische Seniorenrat unterstĂŒtzt die Bestrebungen im Nationalrat, im Rahmen der 2. KVG-Revision alle Versicherer zu verpflichten, Alternative Versicherungsmodelle flĂ€chendeckend anzubieten, wozu Hausarztmodelle, HMO und andere Modelle gehören. Auf diese Weise haben die Versicherten die Möglichkeit, sich fĂŒr ein solches Modell zu entscheiden und einen Beitrag zur KostendĂ€mpfung im Gesundheitswesen zu leisten. Der Beitritt fĂŒr … mehr
Das Plenum des Schweizerischen Seniorenrates (SSR) befasste sich mit Fragen der Beruflichen Vorsorge. Besonders wichtig ist aus Sicht der Rentner und Rentnerinnen die StabilitĂ€t des Systems der Beruflichen Vorsorge. Kurzfristig entstandene Probleme dĂŒrfen das Werk auch im Hinblick auf die kommende Rentnergeneration nicht gefĂ€hrden.
Dr. Walter Seiler, Co-PrÀsident des SSR, hat als Einwohner des Kantons Bern beim zustÀndigen Regierungsrat eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Entscheid des kantonalen Amtes eingereicht, der das Gemeindereglement von Madiswil mit der Alterslimite genehmigt hat.
Der SSR hat nach dem Entscheid des Kantons Bern, die Alterslimite von 70 Jahren in Madiswil (BE) zu sanktionieren, einen Massnahmenplan beschlossen, der EinschrÀnkungen im passiven Wahlrechts ab einem bestimmten Alter unmöglich machen will.
Die bernische Gemeinde Madiswil hat an einer Gemeindeversammlung im Mai die Bestimmung aufgenommen, dass Personen, die Àlter als 70 Jahre sind, nicht mehr in Gemeinderat und Kommissionen wÀhlbar sind. Mit dieser Bestimmung verstösst die Gemeinde eindeutig gegen Artikel 8 der neuen Bundesverfassung, der jegliche Diskriminierung infolge Alters verbietet.
Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) liess sich von Nationalrat Hans Peter Seiler und vom Projektleiter der SolidaritĂ€tsstiftung Walter Schmid ĂŒber das Thema Goldreserven der schweizerischen National-bank informieren.
In seiner ersten Plenarversammlung dieses Jahres in Bern hat der Schweizerische Seniorenrat (SSR) beschlossen, die Fragen der Gesundheitskosten als vorrangiges Thema fĂŒr das Jahr 2002 zu behandeln. Er hat eine Arbeitsgruppe ernannt, die umgehend eine Strategie dafĂŒr entwickeln soll. Der Seniorenrat will sich noch vor der nĂ€chsten Plenarsitzung am 8. Mai direkt an den Bundesrat wenden.