Vernehmlassung über die Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung zur Anerkennung des betreuten Wohnens für Bezügerinnen und Bezüger von EL zur AHV

Wir begrüssen es sehr, dass der Bundesrat – gestützt auf den BASS-Schlussbericht (2022) und laut seinem eigenen Bericht – den Handlungsbedarf bei der Betreuung im Alter anerkennt und eine wohnformunabhängige Finanzierung für EL-BezügerInnen vorschlägt.

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Unterstützung bei betreutem Wohnen wird greifbar

Betreutes Wohnen soll in den Ergänzungsleistungen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (EL zur AHV) aufgenommen werden. Betagte Menschen können so länger selbständig zu Hause wohnen – eine Neuerung, welche der Schweizerische Seniorenrat SSR schon lange anstrebt und entsprechend begrüsst. Er bemängelt hingegen, dass die Gesetzesrevision die psycho-sozialen Aspekte des betreuten Wohnens nicht aufnimmt.

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Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung

Wir unterstützen den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zur Steuergerechtigkeits-Initiative. Wir befürworten eine grundsätzliche Systemänderung bei der Besteuerung, respektive, dass alle steuerpflichtigen Personen eine eigene, individuelle Steuererklärung ausfüllen. Bei der Individualbesteuerung handelt es sich um eine faire und transparente Steuerregelung. Die ungerechte Steuerbelastung von gemeinsam besteuerten Paaren (Ehe/eingetragene Partnerschaft) gilt es abzuschaffen.

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Die Generationen einen statt spalten

Die über 65-Jährigen sind in sich so divers wie alle anderen Altersgruppen. Das ruft nach einer differenzierten Betrachtungsweise und Ablehnung von pauschalen Regelungen für ganze Bevölkerungsschichten («Es braucht höhere Prämien für Babyboomer», NZZ 20. 6. 23).

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Wir sind besorgt und enttäuscht (Resolution zur Umsetzung der Pflegeinitiative)

Der Schweizerische Seniorenrat fordert von Bundesrat, Parlament und Kantonen die sofortige und vollumfängliche Umsetzung der Pflegeinitiative mittels dringlichen Bundesbeschlüssen. Es sind die nötigen finanziellen Mittel bereitzustellen, um die Anstellungsbedingungen der Pflegenden im stationären und ambulanten Bereich unmittelbar zu verbessern. Der Pflege-notstand muss gebremst und das Vertrauen – insbesondere der älteren Bevölkerung – in das Gesundheitswesen wieder hergestellt werden. Die ältere Bevölkerung leidet am Meisten unter dem Pflegenotstand.

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Übermedikation in den Alters- und Pflegeheimen – Alters- und Pflegeheime stellen Seniorinnen und Senioren systematisch mit Pillen ruhig

Der Schweizerische Seniorenrat, SSR, ist sehr besorgt über die Situation in Alters- und Pflegheimen in Bezug auf die Verabreichung von Neuroleptika. Eine Untersuchung der Unabhängigen Beschwerdestelle für das Alter, UBA, hat ergeben, dass aufgrund der Behandlungsdaten in 619 Heimen aus den Jahren 2019 und 2020 46% der Bewohnenden über 65 Jahren pro Woche 9 oder mehr verschiedene Arzneimittel erhielten. 37% von ihnen erhielten ein Neuroleptikum, das heisst ein Beruhigungsmittel, obwohl sie es gar nicht nötig gehabt hätten – entsprechende menschliche Zuneigung durch das Pflege- und Betreuungspersonal würde ausreichen. Neuroleptika sollen lediglich bei Menschen angewendet werden, die unter Schizophrenie oder bipolaren Störungen leiden aber nicht um Bewohnerinnen und Bewohner vor allem demente Menschen in Alters- und Pflegeheimen ruhig zu stellen.

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