Kampf gegen Altersdiskriminierung in politischen Ämtern
Die bernische Gemeinde Madiswil hat an einer Gemeindeversammlung im Mai die Bestimmung aufgenommen, dass Personen, die älter als 70 Jahre sind, nicht mehr in Gemeinderat und Kommissionen wählbar sind. Mit dieser Bestimmung verstösst die Gemeinde eindeutig gegen Artikel 8 der neuen Bundesverfassung, der jegliche Diskriminierung infolge Alters verbietet.