Mit der erweiterten Widerspruchsregelung gilt, dass einer Person nach dem Tod Organe und Gewebe entnommen werden dürfen, wenn sie dies nicht zu Lebzeiten explizit abgelehnt hat. Falls kein dokumentierter Wille der verstorbenen Person vorhanden ist, müssen die nächsten Angehörigen aktiv angefragt werden, bevor ein Entscheid getroffen wird. Diese können unter Berücksichtigung des mutmasslichen Willens der Person über die Spende entscheiden.
Fügen Sie diese URL in Ihre WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Fügen Sie diesen Code in Ihre Website ein, um ihn einzubinden