Höhere Beiträge, tiefere Renten: Seniorenrat spricht sich gegen die BVG-Reform aus

Der Schweizerische Seniorenrat SSR lehnt die Reform der beruflichen Vorsorge (BVGReform) ab, über die das Schweizer Stimmvolk am 22. September abstimmt. Die Reform packt die Probleme nicht bei der Wurzel, sondern bietet beim Umwandlungssatz, dem Teuerungsausgleich oder beim Koordinationsabzug lediglich Scheinlösungen. Teilzeitarbeitenden – und damit vorwiegend Frauen – bringt die Reform keine wirkliche Verbesserung.

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Änderung des Transplantationsgesetzes, Einführung des Widerspruchsregelung bei Organ- und Gewebespende

Mit der erweiterten Widerspruchsregelung gilt, dass einer Person nach dem Tod Organe und Gewebe entnommen werden dürfen, wenn sie dies nicht zu Lebzeiten explizit abgelehnt hat. Falls kein dokumentierter Wille der verstorbenen Person vorhanden ist, müssen die nächsten Angehörigen aktiv angefragt werden, bevor ein Entscheid getroffen wird. Diese können unter Berücksichtigung des mutmasslichen Willens der…

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Vernehmlassungsantwort zur Pflegeinitiative 2

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8.Mai 2024 die Vernehmlassung zur Etappe 2 der Pflegeinitiative eröffnet. Die vorgeschlagenen Entwürfe umfassen folgende Elemente: Ein neues Bundesgesetz zu den Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) und eine Verhandlungspflicht für Gesamtarbeitsverträge Änderungen des Gesundheitsberufegesetz bezüglich der Berufsausübung der Pflegefachpersonen namentlich der Masterstufe und des Berufsprofils der Pflegeexpert:innen.

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Der Schweizerische Seniorenrat SSR besteht seit November 2001 und nimmt die Aufgaben eines Beratungsorgans in Altersfragen für den Bundesrat wahr.

Der SSR vertritt die wirtschaftlichen und sozialen Anliegen der älteren Menschen gegenüber Bund, Verbänden, Institutionen, Medien und Öffentlichkeit.

Der SSR ist in den folgenden ausserparlamentarischen Kommissionen vertreten:

Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung

Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen EKW

Angesichts der zukünftigen demografischen Entwicklung, nach der die ältere Generation annähernd einen Viertel der Gesamtbevölkerung ausmachen wird, ist es wichtig, dass zukünftige gesetzliche Regelungen altersverträglich ausgestaltet werden.

Es geht nicht darum, Privilegien für die ältere Generation zu schaffen. Vielmehr sollen Regelungen getroffen werden, die den berechtigten Anliegen der Seniorinnen und Senioren angemessen Rechnung tragen.