Seniorenrat stimmt EFAS-Vorlage zu

Der Seniorenrat spricht sich mehrheitlich für die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) und damit gegen das Referendum aus, über das am 24. November abgestimmt wird. Der älteren Bevölkerung, für die ein einheitlicher, kostendeckender Pflegetarif von grosser Bedeutung ist, bringt die EFAS eine wichtige Korrektur und Entlastung.

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Finanzierung der 13. AHV-Rente – Stellungnahme des Schweizerischen Seniorenrats SSR-CSA

In der Botschaft des Bundesrates vom 16. Oktober 2024 beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten, Sofortmassnahmen für die Finanzierung der 13. AHV-Rente, und zwar insbesondere ausschliesslich die Erhöhung der MWST um 0,7 % sowie die Senkung des Bundesbeitrages von 20,2% auf 19,5 %. Zudem soll dieser Zusatz mit einer jährlichen Einmalzahlung im Dezember erfolgen.

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Höhere Beiträge, tiefere Renten: Seniorenrat spricht sich gegen die BVG-Reform aus

Der Schweizerische Seniorenrat SSR lehnt die Reform der beruflichen Vorsorge (BVGReform) ab, über die das Schweizer Stimmvolk am 22. September abstimmt. Die Reform packt die Probleme nicht bei der Wurzel, sondern bietet beim Umwandlungssatz, dem Teuerungsausgleich oder beim Koordinationsabzug lediglich Scheinlösungen. Teilzeitarbeitenden – und damit vorwiegend Frauen – bringt die Reform keine wirkliche Verbesserung.

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Der Schweizerische Seniorenrat SSR besteht seit November 2001 und nimmt die Aufgaben eines Beratungsorgans in Altersfragen für den Bundesrat wahr.

Der SSR vertritt die wirtschaftlichen und sozialen Anliegen der älteren Menschen gegenüber Bund, Verbänden, Institutionen, Medien und Öffentlichkeit.

Der SSR ist in den folgenden ausserparlamentarischen Kommissionen vertreten:

Eidgenössische Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung

Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen EKW

Angesichts der zukünftigen demografischen Entwicklung, nach der die ältere Generation annähernd einen Viertel der Gesamtbevölkerung ausmachen wird, ist es wichtig, dass zukünftige gesetzliche Regelungen altersverträglich ausgestaltet werden.

Es geht nicht darum, Privilegien für die ältere Generation zu schaffen. Vielmehr sollen Regelungen getroffen werden, die den berechtigten Anliegen der Seniorinnen und Senioren angemessen Rechnung tragen.