Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG)

Der SSR begrüsst, dass der Bundesrat die notwendigen Zusatzfinanzierung gleichzeitig mit der Auszahlung der 13. AHV ab 2026 zu regeln beabsichtigt. Die Aufschiebung, wie sie von der SGK-S mit einer Mehrheit bereits vorgeschlagen wurde, lehnt der SSR ab.

Folglich unterstützt der SSR auch die Absicht des Bundesrates, andere Zusatzfinanzierungsmöglichkeiten, wie Finanztransaktionssteuer usw. – derzeit – nicht weiter zu verfolgen. Deren Einführung wäre in der Tat zu langwierig und ihre Wirkung würde jedenfalls verspätet eintreten.