Unterstützung bei betreutem Wohnen wird greifbar
Betreutes Wohnen soll in den Ergänzungsleistungen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (EL zur AHV) aufgenommen werden. Betagte Menschen können so länger selbständig zu Hause wohnen – eine Neuerung, welche der Schweizerische Seniorenrat SSR schon lange anstrebt und entsprechend begrüsst. Er bemängelt hingegen, dass die Gesetzesrevision die psycho-sozialen Aspekte des betreuten Wohnens nicht aufnimmt.
Fügen Sie diese URL in Ihre WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Fügen Sie diesen Code in Ihre Website ein, um ihn einzubinden