Vernehmlassung über die Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung zur Anerkennung des betreuten Wohnens für Bezügerinnen und Bezüger von EL zur AHV

Wir begrüssen es sehr, dass der Bundesrat – gestützt auf den BASS-Schlussbericht (2022) und laut seinem eigenen Bericht – den Handlungsbedarf bei der Betreuung im Alter anerkennt und eine wohnformunabhängige Finanzierung für EL-BezügerInnen vorschlägt.