AHV: Bundesbeitrag muss bleiben

Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) ist befremdet über die Absicht des Bundesrates, den Bundesbeitrag an die AHV-Ausgaben zu flexibilisieren und zu senken. Er stellt sich bei der Reform der Altersvorsorge hinter das umfassende und umsichtige Vorgehen des Bundesrates. Er ist und bleibt gegen das vorzeitige Herausbrechen einzelner Reformschritte und befürwortet mit einigen Vorbehalten den Reformkurs gemäss den Eckwerten des Reformpaketes «Altersvorsorge 2020 », die der Bundesrat am 21. Juni 2013 bekanntgab.

Der Schweizerische Seniorenrat ist allerdings sehr befremdet über die Vorgabe des Bundesrates, im Rahmen des Reformpaketes «Altersvorsorge 2020 » den Bundesbeitrag an die AHV zu flexibilisieren und zu senken. Zudem fordern gleichzeitig auch noch Bundesrat und Parlament die vorzeitige Einführung einer «Schuldenbremse für die AHV ». Dies weil die AHV defizitär werde sowie zur Erhöhung der Rentensicherheit. Das ist widersprüchlich und riskant. Auf der einen Seite rechtfertigt man den Reformbedarf bei der AHV mit drohenden Defiziten und auf der anderen Seite will man den Bundesbeitrag an die AHV-Ausgaben senken und flexibilisieren. Damit hofft der Bund, die geltende Schuldenbremse für den Bundeshaushalt zu umgehen.

Der Schweizerische Seniorenrat widersetzt sich diesem rein finanzpolitischen Manöver auf dem Buckel der AHV-Rentnerinnen und Rentner. Er setzt sich aus Transparenzgründen für die Beibehaltung des Bundesbeitrages im Umfang von 19,55% der AHV-Ausgaben ein.