Dass laufende Renten der 2. Säule nicht gekürzt werden dürfen, war bis anhin von keiner Seite bestritten. Trotzdem verlangte eine Pensionskasse vor Bundesverwaltungsgericht die Erlaubnis, laufende Renten zu kürzen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die bei der Pensionierung versprochenen Renten nachträglich nicht gekürzt werden dürfen.
Damit ist die Rechtssicherheit für Pensionierte weiterhin gewahrt. Der SSR nimmt dieses Urteil mit Erleichterung zur Kenntnis. (vgl. Meldung vom 12.02.2016)