Der Seniorenrat spricht sich mehrheitlich für die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) und damit gegen das Referendum aus, über das am 24. November abgestimmt wird. Der älteren Bevölkerung, für die ein einheitlicher, kostendeckender Pflegetarif von grosser Bedeutung ist, bringt die EFAS eine wichtige Korrektur und Entlastung.
Der Seniorenrat hat bei der Beurteilung der Vorlage, über die das Stimmvolk am 24. November abstimmt, die Interessen der älteren Bevölkerung ins Zentrum gestellt.
Fehlanreize im System
Er erachtet die zunehmende Verlagerung von «ambulant vor stationär» und damit von den teureren stationären zu den günstigeren ambulanten Behandlungen als sinnvoll. Die unterschiedliche Finanzierung dieser beiden Leistungen führt aber nach Ansicht des Seniorenrates zu Fehlanreizen und weiteren Prämienerhöhungen. Ein einheitlicher Tarif ist deshalb aus Sicht des Seniorenrates anzustreben. Aus diesem Grund stimmt der Seniorenrat der EFAS-Vorlage mehrheitlich zu, welche diese einheitliche Finanzierung vorsieht.
Pflegefinanzierung wird gestärkt
Für ein Ja zu EFAS sind für den Seniorenrat folgende Argumente ausschlaggebend:
• Die Beiträge der obligatorischen Krankenversicherung an die Pflegekosten wurden vom Bundesrat vor zehn Jahren eingefroren. Die Krankenversicherungen haben aus diesem Grund immer weniger an die Pflegekosten bezahlt. Die Kosten für die Kantone und Gemeinden sind in diesem Bereich und Zeitraum jedoch massiv angestiegen. In der Betreuung wurden viele Leistungen auf die Betroffenen abgewälzt. Die Belastung der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen hat deshalb enorm zugenommen. Ein einheitlicher, kostendeckender Pflegetarif, der für die ambulante und stationäre Langzeitpflege zur Anwendung kommt, wird hier eine wichtige Entlastung bringen.
• Die Entscheidung, wo Patientinnen und Patienten – insbesondere in palliativen Situationen – gepflegt oder behandelt werden, wird mit dem jetzigen System allzu oft von finanziellen Überlegungen gesteuert. Dabei müssten die pflegerischen oder medizinschen Kritierien im Vordergrund stehen.
• Zudem erschwert das heutige System die Einführung neuer Versorgungsmodelle. Eine integrierte Langzeitpflege mit Angeboten der ambulanten und stationären Versorgung aus einer Hand ist kaum realistisch, wenn die Finanzierung unterschiedlich gehandhabt wird.
Die Vorlage wird nicht alle Probleme lösen können, dessen ist sich der Seniorenrat bewusst. Der Kompromiss, der im Parlement während fast 15 Jahren ausgehandelt und schliesslich im letzten Dezember verabschiedet wurde, wird aber wichtige Korrekturen anstossen. Diese Chance muss
ergriffen werden!
Was will die EFAS?
Die Vorlage für die einheitliche Finanzierung von ambulant und stationär erbrachten Leistungen (EFAS) sieht vor, dass Kantone und Krankenkassen die Kosten für alle Gesundheitsleistungen immer gleich aufteilen: Bis zu 73,1 Prozent sollen die Kassen aus Prämiengeldern bezahlen, mindestens 26,9 Prozent die Kantone. Bislang wurden die Kosten der Spitäler von den Kantonen zu 55 % (Steuern) und den Krankenversicherungen zu 45 % (Prämien) übernommen. Die Leistungen im ambulanten Bereich werden zu 100 % von den Krankenversicherern über Prämiengelder vergütet.
Nach rund 15-jährigem Ringen um einen Kompromiss wurde die Vorlage im letzten Dezember vom Parlament angenommen. Das Referendum wurde von den Gewerkschaften ergriffen. Sie befürchten unter anderem eine Verlagerung der Kosten der Langzeitpflege, die heute im Rahmen der Pflegefinanzierung vom Kanton mitfinanziert werden, hin zu den Krankenkassen.