Der Schweizerische Seniorenrat begrüsst, dass mit der geplanten Revision des ZGB (Erbrecht) die Verfügungsfreiheit der Erblasser ausgebaut wird. Er unterstützt das Ziel des Bundesrates, bei der Revision an der bewährten Grundstruktur des Erbrechtes festzuhalten.
Der SSR stimmt damit unter anderem auch folgenden vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zu:
• Der Senkung der Pflichtteile, wobei zu beachten ist, dass damit auch der Pflichtteil zu Gunsten der Eltern aufgehoben werden soll.
• Der Schaffung eines Unterhaltsvermächtnisses. Anspruch darauf hätten überlebende „faktische Lebenspartner“, falls die anderen entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen des ZGB erfüllt sind.
Der Wegfall des Pflichtteilanspruchs beim Tod des Partners in der Scheidungsphase wird hingegen abgelehnt, weil er noch nicht der gesellschaftlichen Realität entspricht.