Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) begrüsst die vorliegende Revision des Erbrechtes

Der Schweizerische Seniorenrat begrüsst, dass mit der geplanten Revision des ZGB (Erbrecht) die Verfügungsfreiheit der Erblasser ausgebaut wird. Er unterstützt das Ziel des Bundesrates, bei der Revision an der bewährten Grundstruktur des Erbrechtes festzuhalten.

Das Erbrecht aus dem Jahre 1912 hat sich grundsätzlich bewährt. Die Gesellschaft hat sich aber in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Das hat zur Folge, dass mehr und mehr in persönlichen Beziehungen gelebt wird, die rechtlich nicht oder nur ungenügend anerkannt sind.


Der SSR stimmt damit unter anderem auch folgenden vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zu:


• Der Senkung der Pflichtteile, wobei zu beachten ist, dass damit auch der Pflichtteil zu Gunsten der Eltern aufgehoben werden soll.


• Der Schaffung eines Unterhaltsvermächtnisses. Anspruch darauf hätten überlebende „faktische Lebenspartner“, falls die anderen entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen des ZGB erfüllt sind.


Der Wegfall des Pflichtteilanspruchs beim Tod des Partners in der Scheidungsphase wird hingegen abgelehnt, weil er noch nicht der gesellschaftlichen Realität entspricht.

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