Das Gesundheitswesen in der Schweiz ist am Anschlag. Die stetig steigenden Fallzahlen von Covid-Ansteckungen und damit verbunden die grosse Belastung der Intensivpflegeplätzen in den Spitälern führen, falls der Trend nicht gebrochen werden kann, zur Entscheidung welche Patienten noch einen Platz in der Intensivstation erhalten werden.
Die Triageteams in den Spitälern stützen sich bei ihren Entscheidungen auf die Richtlinien „Triage in der Intensivmedizin bei ausserordentlicher Ressourcenknappheit“. Diese Richtlinien wurden während der Pandemie mehrmals überarbeitet und den neuen Situationen angepasst. War am Anfang noch die Altersgrenze „über 65 Jahre“ ein massgebendes Kriterium, auf das der SSR reagiert hat, sind heute andere, für Seniorinnen und Senioren sehr nachteilige Kriterien massgebend. In der heutigen Version 4 dort steht unter anderem:
„Es werden also diejenigen Patienten nicht auf der Intensivstation behandelt, die erwartungsgemäss noch längere Zeit viele Ressourcen binden würden, um die erwartete Überlebensprognose zu erreichen“. Das heisst nichts anderes, dass Patientinnen und Patienten mit Vorerkrankungen, wie beispielsweise Krebs, die einen längeren Aufenthalt auf einer Intensivstation benötigen würden, nur palliativ gepflegt würden. Die Richtlinien präzisieren dazu: „Wenn sich eine sehr komplexe, langwierige Therapie abzeichnet und Ressourcenknappheit besteht, dann muss im ungünstigsten Fall eine Umstellung auf eine palliative Behandlung erfolgen, die ausserhalb der Intensivstation weitergeführt wird, um Platz zu schaffen für Personen, die gemäss den Kriterien der Richtlinien die Behandlung benötigen“. Gerade Seniorinnen und Senioren haben oft Vorerkrankungen. Der SSR wehrt sich gegen diese Triagebestimmungen der SAMV. Diese Diskriminierung der älteren Bevölkerung darf nicht sein und der SSR fordert die SAMV auf, die Richtlinien in den erwähnten Punkten zu revidieren.
Schweizerischer Seniorenrat
Das Copräsidium:
Bea Heim und Roland Grunder