Die Schweizerische Altersvorsorge ist für die älteren Menschen von existenzieller Bedeutung. Doch das Rentenniveau der 1. und 2. Säule hält mit den steigenden Lebenskosten grösstenteils nicht mehr Schritt. So zeigt die Neurentenstatistik auf, dass die Hälfte aller Personen, die 2018 in Rente gingen mit weniger als 3449 Franken AHV- und BVG-Rente pro Monat durchkommen muss.
Die Rentnerinnen und Rentner müssen sich auf die verfassungsmässige Rentengarantie verlassen können. Denn wer ein Leben lang gearbeitet hat und in die Sozialwerke einbezahlt hat, sollte von den Renten der 1. und 2. Säule leben können.
Mit Besorgnis beobachtet der Schweizerische Seniorenrat die Debatten in den eidgenössischen Parlamenten. Bei der Vorlage AHV 21 hat die Kommission des Ständerates sich für eine frauenfeindliche Variante entschieden, die wir ganz klar ablehnen. Über 300’000 Frauen und Männer haben innert Wochenfrist ihren Unmut zum Vorgehen der ständerätlichen Kommission bekundet. Beim Kompromiss der Sozialpartner im Rahmen des BVG zeichnet sich eine starke Verschlechterung dieser Vorlage ab, was zu Rentenkürzungen führen dürfte. Dies ist für den SSR nicht akzeptabel.
Dazu möchten wir klarstellen, dass die Verschlechterungen bei der AHV und beim BVG uns, die Seniorinnen und Senioren nicht mehr betreffen, wir haben unsere (zum Teil recht kleine) Rente. Wir erfahren aber am eigenen Leib, dass es Verbesserungen dringend braucht.
Schweizerischer Seniorenrat
Das Copräsidium:
Bea Heim & Roland Grunder