Die über 65-Jährigen sind in sich so divers wie alle anderen Altersgruppen. Das ruft nach einer differenzierten Betrachtungsweise und Ablehnung von pauschalen Regelungen für ganze Bevölkerungsschichten («Es braucht höhere Prämien für Babyboomer», NZZ 20. 6. 23).
Die Rentnerinnen und Rentner haben sich ihren Lebensstandard durch Fleiss und oftmals Verzicht allermeist selber erarbeitet. Davon profitieren ganz direkt auch die heutigen Werktätigen. Über Jahrzehnte haben die Babyboomer das
Bruttoinlandprodukt hochgefahren, Hunderttausende von Jobs geschaffen, den Folgegenerationen bestmögliche Ausbildungen ermöglicht.
Ende 2022 zählte die Schweiz 1,69 Millionen Rentner. Das sind fast 20 Prozent der Bevölkerung. Sie verdienen die Solidarität der Jüngeren. Nicht zuletzt, weil sie für heute selbstverständliche gesellschafts- und sozialpolitische Verbesserungen eingestanden sind.
In den Alters- und Pflegeheimen hat immer noch ein Drittel der Bewohner ohne Pensionskassengelder auszukommen. Jeder fünfte Heimbewohner muss deshalb staatlich gesicherte Ergänzungsleistungen (EL) in Anspruch nehmen.
Die Politik hat in den vergangenen Jahren immer wieder versucht, das 1995 eingeführte KVG wirkungsvoll zu reformieren. Mit einem eidgenössischen Gesundheitsgesetz könnte davon ausgegangen werden, dass die alljährlichen
Prämienanstiege halbiert werden könnten. Grundpfeiler wäre ein Kostendach für jeden medizinischen Dienstleistungsbereich.
Abgestuft zu berücksichtigen wären Aspekte wie demografische Entwicklung, Teuerung und technologische Verbesserungen. Das Ziel muss sein: gleiche Prämien für alle in der Grundversicherung. Alles andere fördert die Zweiklassenmedizin.
Für eine einheitliche Tarifstruktur in der Grundversicherung würden sich Krankenkassen nach dem Vorbild der kantonalen Ausgleichskassen anbieten. Die Privatversicherungen könnten dem freien Markt überlassen werden.