Der Bundesrat will die Zusatzfinanzierung für die 13. AHV-Rente rasch angehen und die Finanzierung durch höhere AHV-Beiträge der Arbeitnehmenden und -gebenden sicherstellen. Das begrüsst der Seniorenrat SSR. Eine Mitfinanzierung über eine höhere Mehrwertsteuer lehnt der SSR jedoch ab. Zudem fordert er eine monatliche und nicht eine einmalige Auszahlung der 13. Rente.
Ab 2026 soll den Rentnerinnen und Rentner eine 13. AHV ausbezahlt werden: Das Schweizer Stimmvolk hat Anfang März die Initiative zur 13. AHV deutlich angenommen. Der Bundesrat hat inzwischen einen Vorschlag in die Vernehmlassung gegeben, wie diese 13. Rente finanziert werden könnte. Der SSR dazu Stellung genommen. Er begrüsst es, dass der Bundesrat die notwendige Zusatzfinanzierung umgehend regeln und nicht aufschieben will, wie dies die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates SGK-S vorgeschlagen hatte. Eine rasche und sichere Finanzierung ist für die 13. AHV zentral. Andere Möglichkeiten wie eine Finanztransaktionssteuer sind deshalb derzeit nicht weiterzuverfolgen. Dies würde zu viel Zeit in Anspruch nehmen.
Verbesserungsvorschläge
Der SSR spricht sich für eine Zusatzfinanzierung über eine Erhöhung der AHV-Beiträge von je 0,4 % durch die Arbeitnehmenden und -gebenden aus. Allerdings ohne dass der Bundesbeitrag vorübergehend von bisher 20,2 % auf 18.7 % gesenkt wird, wie dies der Bundesrat will.
Ablehnend steht der SSR auch dem Vorschlag gegenüber, die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Die Rentnerinnen und Rentner sollen nicht durch eine 13. AHV entlastet werden, auf der anderen Seite aber durch eine höhere Mehrwertsteuer wieder Mehrausgaben in Kauf nehmen müssen. Zudem würde eine solche Lösung die rund 800’000 AHV-Beziehenden bevorzugen, welche im Ausland leben. Sie wären von dieser Erhöhung nicht betroffen. Eine Anpassung der Mehrwertsteuer würde zudem zu einer Volksabstimmung führen – eine langwierige Angelegenheit mit ungewissen Ausgang.
Schliesslich spricht sich der SSR in seiner Vernehmlassungsantwort dafür aus, die 13. AHV monatlich statt einmalig im Dezember auszuzahlen. Eine kontinuierliche Auszahlung würde insbesondere jene Rentnerinnen und Rentner unterstützen, welche ihren laufenden Existenzbedarf mit Mühe decken und nur knapp über der Anspruchsgrenze für Ergänzungsleistungen liegen.