Für eine Heraufsetzung der ärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer auf das 75. Altersjahr

Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) ist damit einverstanden, dass die periodische ärztliche Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Altersjahr heraufgesetzt werden soll. Der SSR begrüsst es, wenn diese verkehrsmedizinische Untersuchung alle drei Jahre stattfindet im Gegensatz zum vorgeschlagenen 2-Jahres-Rhythmus. Die meisten Senioren sind heute gesünder, ferner können Kosten eingespart werden. Da der Vollzug bei den Kantonen liegt, ist eine einheitliche Durchführungspraxis nicht gewährleistet. Die Konferenz der Strassenverkehrsämter sollte deshalb zwingend das Vorgehen koordinieren.