Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen bis Ende 2020 verlängern, jedoch keine dauerhafte Verankerung.

Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) lehnt die Festschreibung eines Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen ab, unterstützt aber mehrheitlich eine letztmalige Verlängerung bis Ende 2020.

Der SSR anerkennt die Bedeutung des Beherbergungssektors als Arbeitgeber und dessen beachtliche Wertschöpfung. Wegen des hohen Frankenkurses und des strukturellen Nachholbedarfs ist die Branche derzeit stark gefordert.

Der SSR unterstützt deshalb mehrheitlich eine letztmalige Verlängerung des Sondersatzes bis Ende 2020. Dieser sollte wie bisher 3,8 Prozent betragen.

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