Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) begrüsst, dass der Allgemeine Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) durch die vorliegende Revision wieder auf den aktuellen Stand gebracht wird.
Er unterstützt die gesetzliche Verankerung der verschiedenen Massnahmen gegen einen missbräuchlichen Bezug von Leistungen der Sozialversicherungen. Der Zugang zu den kantonalen Versicherungsgerichten darf nicht gratis sein. Die Kosten sollten sich jedoch in einem etwas bescheideneren Rahmen bewegen als vorgeschlagen wird.
Die gesetzliche Regelung zur Durchführung der internationalen Sozialversicherungsabkommen wird begrüsst. Beim elektronischen Informationsaustausch darf der Datenschutz jedoch nicht aus den Augen verloren werden.