Der SSR lehnt diese Volksinitiative von Josef Bachmann, dem ehemaligen Geschäftsführer der Pensionskasse von Pricewaterhouse Coopers, entschieden ab. Renten der 2. Säule, die vorbehaltlos versprochen wurden, dürfen nicht nachträglich gekürzt werden.
Rentnerinnen und Rentner haben ihr nachberufliches Leben aufgrund der Rentenversprechungen von AHV und BVG eingerichtet. Zudem ist die Kaufkraft der Renten aufgrund des fehlenden Teuerungsausgleichs und der massiven Erhöhung der Krankenkassen-Prämien laufend gesunken.
Für ein funktionierendes Gemeinwesen ist Rechtssicherheit unverzichtbar. Was versprochen wurde, ist einzuhalten. Pacta sunt servanda.
Entsprechenden Schutz bietet auch die Bundesverfassung. Nachträgliche Kürzungen laufender Renten sind willkürlich, unverhältnismässig und verstossen gegen Treu und Glauben sowie gegen die Eigentumsgarantie.
Das sind überzeugende Gründe, um die Volksinitiative „Vorsorge Ja – aber fair“ nicht zu unterschreiben!