Warum empfiehlt der SSR ein NEIN zum e-ID Gesetz

Die elektronische Identifizierung in der digitalen Welt soll unser Leben einfacher machen. Wer sich heute bei einem Amt, bei der Post oder wo auch immer ausweisen muss, tut dies in der Regel mit seiner Identitätskarte. In Zukunft soll das mit einer elektronischen Identität, mit der sog. e-ID möglich sein. Darüber stimmen wir am 7. März ab.

 

Ob Steuererklärung, Bankgeschäfte, Behördengänge oder Onlineshopping – all das soll künftig im Internet abgewickelt werden können. Die eigene Identität ist dabei digital zu belegen, mit der e-ID. Diese e-ID ausstellen sollen private Firmen, wie z.B. Banken oder Versicherungen.


Wie heikel diese vorgesehene Privatisierung hinsichtlich der Datensicherheit ist, zeigt der Appell von Ärztinnen und Ärzten, Pflegepersonal und Gesundheitsfachpersonen Sie warnen vor Missbrauch. Denn der digitale Ausweis, die e-ID soll auch beim Zugang zum elektronischen Patientendossier (EPD), das derzeit eingeführt wird, zum Einsatz kommen. In einem EPD sind so heikle Daten wie Diagnosen, Untersuchungsbefunde, Operationsberichte und Medikamente festgehalten. Dass dieses wichtige Instrument einer guten Gesundheitsversorgung breit zur Anwendung kommt ist eine Frage des Vertrauens in den Datenschutz.

„Eine Verknüpfung von e-ID und elektronischem Patientendossier ist für uns inakzeptabel, sofern nicht der Staat der Herausgeber der e-ID ist“, sagt daher die Schweizerische Patientenorganisation. Ein weiteres Argument dafür, dass die Herausgabe und Verwaltung der elektronischen Identitäts-

karte nicht in private Hände gehört. Vielmehr ist die Verleihung der digitalen Identität an die Bürgerinnen und Bürger eine hoheitliche Aufgabe und soll es auch im digitalen Zeitalter bleiben. Schützen wir unsere Daten, auch unsere Gesundheitsdaten.

Darum empfiehlt der SSR – Schweizerische Seniorenrat – für die Abstimmung vom 7. März ein NEIN zum e-ID Gesetz.

 

Schweizerischer Seniorenrat

 

Das Copräsidium

Bea Heim Roland Grunder