Finanzierung der 13. AHV-Rente – Stellungnahme des Schweizerischen Seniorenrats SSR-CSA

In der Botschaft des Bundesrates vom 16. Oktober 2024 beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten, Sofortmassnahmen für die Finanzierung der 13. AHV-Rente, und zwar insbesondere ausschliesslich die Erhöhung der MWST um 0,7 % sowie die Senkung des Bundesbeitrages von 20,2% auf 19,5 %. Zudem soll dieser Zusatz mit einer jährlichen Einmalzahlung im Dezember erfolgen.

 

Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) verpflichtet sich in seinem Leitbild, die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der Seniorinnen und Senioren in ihrer Vielfalt – insbesondere der vulnerablen – zu vertreten. Aus diesem Blickwinkel fühlt er sich auch der finanziellen Auskommen der Rentnerinnen und Rentner verpflichtet.

 

In seiner Vernehmlassungsantwort zu den Finanzierungsvarianten befürwortete der SSR die Finanzierung durch die Erhöhung der Arbeitnehmenden- und Arbeitgebendenbeiträge. Nur sie führen zu einer auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bevölkerung abgestimmten sozialen Lösung.

 

Der SSR ist nach wie vor der Auffassung, dass die Rentnerinnen und Rentner in den untersten und mittleren Einkommensschichten nicht zusätzlich durch höhere Mehrwertsteuersätze belastet werden sollen. Die rund 800’000 im Ausland lebenden AHV-Rentenbeziehenden (ca. 1/3 von rund 2,5 Mio) würden bevorzugt, weil sie der schweizerischen MWST nicht unterworfen sind. Dies würde zu einer unannehmbaren Zweiklassengesellschaft unter den Rentnerinnen und Rentner führen. Ausserdem würde die Erhöhung der Mehrwertsteuer eine Volksabstimmung, inkl. Ständemehr, mit ungewissem Ausgang bedingen und eventuell Verzögerungen in der Zusatzfinanzierung mit sich bringen. Der SSR lehnt auch deshalb diese Lösung ab.

 

Der SSR ist ebenfalls weiterhin der Meinung, dass der prozentuale Bundesbeitrag – auch nicht vorübergehend – gekürzt werden darf. Die Aufgaben des Bundes, einen angemessenen Teil zur Finanzierung der AHV beizutragen, darf nicht geschmälert werden.

 

Und schliesslich findet der SSR, dass ein monatlicher Zuschlag auf die zustehende AHV-Rente die gerechte Auszahlungsart ist, die allen bis an das Lebensende zusteht. Die blosse Aussicht auf sogenannte „Sterbegewinne“ erscheint zynisch.

 

Stellungnahme