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Anpassung der Mindestfranchise – Vernehmlassungsantwort

Wir bedanken uns für die Möglichkeit, zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes bezüglich der Anpassung der Franchise Stellung beziehen zu können. Als Schweizerischer Seniorinnen- und Seniorenrat (SSR) legen wir unseren Fokus auf die Auswirkungen für die älteren …

Wir bedanken uns für die Möglichkeit, zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes bezüglich der Anpassung der Franchise Stellung beziehen zu können. Als Schweizerischer Seniorinnen- und Seniorenrat (SSR) legen wir unseren Fokus auf die Auswirkungen für die älteren Menschen.

Wir anerkennen, die Wichtigkeit und Dringlichkeit der kontinuierlichen Kostensteigerung im Gesundheitswesen zu begegnen sowie die individuelle Verantwortung der PatientInnen zu stärken.

Wir befürworten Massnahmen, die dazu beitragen, die Gesundheitskosten zu kontrollieren, diese solidarisch und nachhaltig zu gestalten und gleichzeitig eine qualitativ gute und adäquate Gesundheitsversorgung für alle zu gewährleisten. In der Verantwortung stehen neben den PatientInnen ebenso alle AkteurInnen im Gesundheitswesen.

Wir sehen in der vorgesehenen Anpassung der Mindestfranchise jedoch verschiedene Schwachstellen:

1. Die vorgesehene Erhöhung der Mindestfranchise trifft vor allem ältere Menschen

Ältere Personen sind viel häufiger auf medizinische Leistungen angewiesen und wählen daher überproportional die tiefste Franchise: «So haben beispielsweise 31 % der 26- bis 30-Jährigen diese Franchise gewählt, während es bei den 81- bis 85-Jährigen 73 % sind.» (Statistik BAG 2024) Eine Erhöhung der Mindestfranchise kommt der Bestrafung jener Bevölkerungsgruppe (ältere und chronisch kranke Menschen) gleich, die am meisten auf medizinische Versorgung angewiesen ist, was dem Solidaritätsprinzip widerspricht.

2. Negative Effekte auf die öffentliche Gesundheit und verzögerte Kosten

«Personen mit chronischen Erkrankungen, die häufig zum Arzt gehen müssen und sich in der Regel in einem schlechten Gesundheitszustand befinden, sind von der Franchiseerhöhung betroffen. Sie müssen einen grösseren Teil der Kosten beanspruchter medizinischer Leistungen selbst übernehmen, denn sie wählen meistens die Mindestfranchise und schöpfen sie in der Regel aus.» Diese Aussagen im erläuternden Bericht des BAG treffen in hohem Masse auch für ältere Menschen zu.

Einerseits erwartet das BAG, dass eine erhöhte Kostenbeteiligung dazu führt, dass Leistungen zurückhaltender in Anspruch genommen werden und warnt aber andererseits, dass die Erhöhung der Mindestfranchise dazu führen kann, dass auf Versorgungsleistungen verzichtet wird.

«Jeglicher Aufschub oder Verzicht auf solche Leistungen kann schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der Versicherten haben und zusätzliche Behandlungen und Kosten nach sich ziehen, die vermeidbar gewesen wären.» (Erläuterungen BAG)

3. Geringes und zugleich fragwürdiges Einsparpotenzial

Bei einer Erhöhung der Mindestfranchise kann von ca. 280 Mio. Franken tieferen OKP-Kosten ausgegangen werden, was 0.8% der OKP-Prämien entspricht. Die prognostizierten Einsparungen – beispielsweise durch weniger vermeintlich unnötige Arztbesuche – bleiben begrenzt und unsicher.

Die Absicht dieser Reform liegt wohl vielmehr darin, dass die vorgesehene Franchiseerhöhung zu einer Verhaltensänderung und damit zu deutlicheren Einsparungen führen soll. «Wenn die höhere Kostenbeteiligung zu einer moderateren Inanspruchnahme von Leistungen durch die Versicherten führt, ergibt sich daraus ein geringeres Kostenwachstum zu Lasten der OKP.» (Erläuterungen BAG) Wie unter Punkt 2 ausgeführt, berappen also insbesondere ältere und chronisch kranke Menschen, welche überproportional von der Franchiseerhöhung betroffen sind, diese Einsparungen resp. sie werden aufgefordert, medizinische Leistungen «moderater» zu beziehen, was zu erhöhten Folgekosten führen wird.

Gemäss den Erläuterungen wird EFAS zudem zu einer höheren Kostenbeteiligung der Versicherten führen, da die stationären Bruttokosten höher ausfallen; dies gilt auch für Pflegeleistungen zu Hause und im Heim. Auch von dieser künftig erhöhten Kostenbeteiligung werden ältere Menschen überproportional betroffen sein.

4. Angemessenheit der automatischen Mindestfranchise-Erhöhung

Eine automatische Franchise-Anpassung folgt zwar der ökonomischen Logik zur Bekämpfung des «Moral Hazard». Der SSR wehrt sich aber gegen diesen Automatismus, da nicht ausschliesslich die Teuerung sondern die Beteiligung an der gesamten Kostensteigerung im Gesundheitswesen massgebend sein wird. Gemäss Prognosen des BAG wird die Mindestfranchise im Jahr 2034 gar auf 450 bis 550 Franken steigen. Die vorgeschlagene Gesetzesrevision verankert eine

unsolidarische und wenig effiziente Massnahme und schlägt keine wirksamen Lösungsansätze zur Kostendämpfung vor.

Die Hauptgründe für die steigenden Kosten liegen darin, dass die Bevölkerung altert und die moderne Medizin zunehmend teurer wird. In dieser Hinsicht erweisen sich die wirtschaftlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Anpassungsmassnahme als vernachlässigbar im Vergleich zu den erforderlichen grundlegenden strukturellen Reformen im Gesundheitswesen, etwa im Bereich der Spitalstrukturen, der Medikamentenpreise, der Digitalisierung und der Überversorgung.

5. Schlussfolgerung

«Im Rahmen der Strategie «Gesundheit2030» verfolgt der Bundesrat das Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung zu erhalten und gleichzeitig das Kostenwachstum im Gesundheitswesen einzudämmen. Im Vordergrund stehen die Stärkung der Leistungsqualität und die Wahrung der Solidarität zwischen den Versicherten, zumal die stetig steigenden Prämien die Haushalte zunehmend belasten.» (Erläuterungen BAG)

Diesen Zielen wird die vorgeschlagene Gesetzesrevision in keiner Art und Weise gerecht, weshalb wir beantragen auf die Revision zu verzichten.