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Finanzierung der 13. AHV-Rente ernsthaft angehen

Der Seniorinnen- und Seniorenrat SSR ist besorgt über den Unwillen des Nationalrates, Hand zu einer nachhaltigen Finanzierung der 13. AHV-Rente zu bieten. Die Finanzierungslösung muss langfristig sichergestellt werden und allen künftigen AHV-Beziehenden zugutekommen. Die Verantwortung …

Der Seniorinnen- und Seniorenrat SSR ist besorgt über den Unwillen des Nationalrates, Hand zu einer nachhaltigen Finanzierung der 13. AHV-Rente zu bieten. Die Finanzierungslösung muss langfristig sichergestellt werden und allen künftigen AHV-Beziehenden zugutekommen. Die Verantwortung liegt beim Nationalrat, der das Geschäft in der Sommersession 2026 behandelt.

Der SSR bleibt im Grundsatz der Auffassung, dass die Finanzierung der 13. AHV-Rente je zur Hälfte über Lohnprozente der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden finanziert werden sollte, da die AHV-Renten einen Lohnersatz darstellen.

Finanzierung langfristig sicherstellen

Der Antrag des Bundesrates an das Parlament sah jedoch bereits vor, diese zusätzliche Monatsrente über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu finanzieren. In der Sommersession stehen sich nun aber zwei unterschiedliche Vorschläge gegenüber: Der Ständerat will die dauerhafte Finanzierung über zusätzliche Lohnprozente von 0,3 % sowie eine Erhöhung des Normalsatzes der Mehrwertsteuer um 0,4 (ermässigt 0,2) Prozent sicherstellen.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SGK-N hingegen will nur den Normalsatz der Mehrwertsteuer um 0,5 % erhöhen, und dies befristet bis 2033.

Kompromiss wählen statt Finanzierung aufs Spiel setzen

Damit programmiert sie ein strukturelles Defizit und spekuliert sogar damit, dass kantonale und kommunale Steuereinnahmen an den Bund abgetreten werden. Das ist unrealistisch.

Der SSR hat ja anfänglich eine andere Lösung bevorzugt. Es liegt ihm aber daran, dass eine Lösung für die unbefristete und nachhaltige Finanzierung der 13. AHV-Rente gefunden wird, die kein strukturelles Defizit im AHV-Fonds verursacht. Deshalb befürwortet er heute die Kompromisslösung des Ständerats. Er ruft die Nationalrätinnen und Nationalräte auf, der Kleinen Kammer in der Sommersession 2026 zu folgen. Mit einer möglichen Ablehnung der einseitigen Finanzierung durch die Erhöhung des MWST-Satzes zu spielen, ist unverantwortlich.