Aufsichtsbeschwerde gegen Altersdiskriminierung

Dr. Walter Seiler, Co-Präsident des SSR, hat als Einwohner des Kantons Bern beim zuständigen Regierungsrat eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Entscheid des kantonalen Amtes eingereicht, der das Gemeindereglement von Madiswil mit der Alterslimite genehmigt hat.

Der Seniorenrat begrüsst es, dass sich nun der Regierungsrat dank der Beschwerde zur Verfassungsmässigkeit von Altersgrenzen beim passiven Wahlrecht auseinandersetzen muss. Er hofft natürlich, dass auf diesem Weg die Alterslimiten als verfassungswidrig erklärt und aufgehoben werden.

Auskunftspersonen:

Angeline Fankhauser, Co-Präsidentin SSR, In den Lettenreben 15, 4104 Oberwil, 061 402 15 33

Walter P. Seiler, Co-Präsident SSR, Finkenbubelweg 26A, 3012 Bern, 031 301 28 78

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