Sanktion der Alterslimite von 70 Jahren in Madiswil (BE) durch den Kanton Bern

Der SSR hat nach dem Entscheid des Kantons Bern, die Alterslimite von 70 Jahren in Madiswil (BE) zu sanktionieren, einen Massnahmenplan beschlossen, der Einschränkungen im passiven Wahlrechts ab einem bestimmten Alter unmöglich machen will.

Walter Seiler, Co-Präsident SSR, wird als Einwohner des Kantons Bern eine Aufsichtsbeschwerde gegen das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern wegen Verletzung des in der Bundesverfassung verankerten Altersdiskriminierungsverbotes einreichen, damit dieser unverständliche und diskriminierende Entscheid aufgehoben wird.

Der SSR wird bei einem Staatsrechtler ein Gutachten zum in der neuen Bundesverfassung festgelegten Altersdiskriminierungsverbot erstellen lassen. Ganz generell soll in Erfahrung gebracht werden, was zu tun ist, damit Altersdiskriminierungen in allen Lebensbereichen und ganz speziell im aktiven und passiven Wahlrecht verhindert werden können.

Der SSR führt weiter die bereits angekündigte Umfrage bei den Kantonen durch, um bestehende Regelungen von Altersgrenzen
In Erfahrung zu bringen.

Der SSR wird im Januar 2003 eine nationale Tagung zur Altersdiskriminierung in Bern durchführen und über das Gutachten wie auch das Resultat der Umfrage bei den Kantonen informieren.