Der älteren Generation mehr Gehör verschaffen
Welche aktuellen Anliegen bearbeitet der Seniorenrat gegenwärtig und wie sieht seine Wirksamkeit aus? Darüber sprach Seniorweb mit den beiden Co-Präsidenten Esther Waeber-Kalbermatten und Reto Cavegn.
Welche aktuellen Anliegen bearbeitet der Seniorenrat gegenwärtig und wie sieht seine Wirksamkeit aus? Darüber sprach Seniorweb mit den beiden Co-Präsidenten Esther Waeber-Kalbermatten und Reto Cavegn.
Der Seniorenrat spricht sich mehrheitlich für die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) und damit gegen das Referendum aus, über das am 24. November abgestimmt wird. Der älteren Bevölkerung, für die ein einheitlicher, kostendeckender Pflegetarif von grosser Bedeutung ist, bringt die EFAS eine wichtige Korrektur und Entlastung.
In der Botschaft des Bundesrates vom 16. Oktober 2024 beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten, Sofortmassnahmen für die Finanzierung der 13. AHV-Rente, und zwar insbesondere ausschliesslich die Erhöhung der MWST um 0,7 % sowie die Senkung des Bundesbeitrages von 20,2% auf 19,5 %. Zudem soll dieser Zusatz mit einer jährlichen Einmalzahlung im Dezember erfolgen.
Der Schweizerische Seniorenrat SSR lehnt die Reform der beruflichen Vorsorge (BVGReform) ab, über die das Schweizer Stimmvolk am 22. September abstimmt. Die Reform packt die Probleme nicht bei der Wurzel, sondern bietet beim Umwandlungssatz, dem Teuerungsausgleich oder beim Koordinationsabzug lediglich Scheinlösungen.
Teilzeitarbeitenden – und damit vorwiegend Frauen – bringt die Reform keine wirkliche Verbesserung.
Mit der erweiterten Widerspruchsregelung gilt, dass einer Person nach dem Tod Organe und Gewebe entnommen werden dürfen, wenn sie dies nicht zu Lebzeiten explizit abgelehnt hat. Falls kein dokumentierter Wille der verstorbenen Person vorhanden ist, müssen die nächsten Angehörigen aktiv angefragt werden, bevor ein Entscheid getroffen wird. Diese können unter Berücksichtigung des mutmasslichen Willens der Person über die Spende entscheiden.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8.Mai 2024 die Vernehmlassung zur Etappe 2 der Pflegeinitiative eröffnet. Die vorgeschlagenen Entwürfe umfassen folgende Elemente:
Ein neues Bundesgesetz zu den Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) und eine Verhandlungspflicht für Gesamtarbeitsverträge
Änderungen des Gesundheitsberufegesetz bezüglich der Berufsausübung der Pflegefachpersonen namentlich der Masterstufe und des Berufsprofils der Pflegeexpert:innen.
Der Bundesrat will die Zusatzfinanzierung für die 13. AHV-Rente rasch angehen und die Finanzierung durch höhere AHV-Beiträge der Arbeitnehmenden und -gebenden sicherstellen. Das begrüsst der Seniorenrat SSR. Eine Mitfinanzierung über eine höhere Mehrwertsteuer lehnt der SSR jedoch ab. Zudem fordert er eine monatliche und nicht eine einmalige Auszahlung der 13. Rente.
«Digital fit auch im Alter» – der Seniorenrat SSR hat ein Tagungsthema ausgewählt, welches beschäftigt und bewegt. Dies zeigte sich in St. Gallen eindrücklich an der grossen Beteiligung, den spannenden Referaten und nicht zuletzt den angeregten Diskussionen.
Der SSR begrüsst, dass der Bundesrat die notwendigen Zusatzfinanzierung gleichzeitig mit der Auszahlung der 13. AHV ab 2026 zu regeln beabsichtigt. Die Aufschiebung, wie sie von der SGK-S mit einer Mehrheit bereits vorgeschlagen wurde, lehnt der SSR ab.
Folglich unterstützt der SSR auch die Absicht des Bundesrates, andere Zusatzfinanzierungsmöglichkeiten, wie Finanztransaktionssteuer usw. – derzeit – nicht weiter zu verfolgen. Deren Einführung wäre in der Tat zu langwierig und ihre Wirkung würde jedenfalls verspätet eintreten.
Die digitale Entwicklung schreitet rasant voran, zugleich werden die analogen Angebote im Alltag eingeschränkt oder verschwinden gar. Wie halten Menschen über 65 Jahren mit dieser Entwicklung Schritt und welche Unterstützung können sie sich holen? Der Schweizerische Seniorenrat SSR geht in der öffentlichen Tagung «Digital fit – auch im Alter» am 13. Juni in St. Gallen diesen Fragen nach.