Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG)

Der SSR begrüsst, dass der Bundesrat die notwendigen Zusatzfinanzierung gleichzeitig mit der Auszahlung der 13. AHV ab 2026 zu regeln beabsichtigt. Die Aufschiebung, wie sie von der SGK-S mit einer Mehrheit bereits vorgeschlagen wurde, lehnt der SSR ab.

Folglich unterstützt der SSR auch die Absicht des Bundesrates, andere Zusatzfinanzierungsmöglichkeiten, wie Finanztransaktionssteuer usw. – derzeit – nicht weiter zu verfolgen. Deren Einführung wäre in der Tat zu langwierig und ihre Wirkung würde jedenfalls verspätet eintreten.

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Tagung «Digital fit – auch im Alter»

Die digitale Entwicklung schreitet rasant voran, zugleich werden die analogen Angebote im Alltag eingeschränkt oder verschwinden gar. Wie halten Menschen über 65 Jahren mit dieser Entwicklung Schritt und welche Unterstützung können sie sich holen? Der Schweizerische Seniorenrat SSR geht in der öffentlichen Tagung «Digital fit – auch im Alter» am 13. Juni in St. Gallen diesen Fragen nach.

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Seniorenrat zu den Krankenkassen-Initiativen: einmal Ja, einmal Nein

Viele Seniorinnen und Senioren leiden unter den stark gestiegenen Krankenkassenprämien und sind auf Entlastung angewiesen. Im Juni kommen dazu zwei Initiativen vors Volk. Der Seniorenrat erachtet beide nicht als geeignet, um die unkontrolliert steigenden Kosten im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen. Er befürwortet jedoch die Prämien-Entlastungs-Initiative, welche die Prämienverbilligung ans Einkommen koppeln will. Die Kostenbremse-Initiative mit der Verknüpfung ans Wirtschaftswachstum und die Lohnentwicklung lehnt er hingegen ab.

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Vernehmlassung zur Teilrevision des AHVG – Anpassung der Hinterlassenenrenten und Folgeänderungen

Der Seniorenrat hat vom Vorentwurf zu den Änderungen im AHVG und im ELG sowie vom begleitenden Bericht Kenntnis genommen. Der Seniorenrat verpflichtet sich in seinem Leitbild, die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der Seniorinnen und Senioren in ihrer Vielfalt – insbesondere der vulnerablen – zu vertreten. Aus diesem Blickwinkel fühlt er sich auch dem Wohlergehen von künftigen Rentnerinnen und Rentner verpflichtet, damit sie insbesondere in den Erwerbsjahren ab dem 45.-50. Altersjahr nicht in unverschuldete finanzielle Schwierigkeiten geraten.

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Vernehmlassung: BISS Bundesgesetz über die Informationssysteme in den Sozialversicherungen

Mit BISS dem neuen Bundesgesetz über die Informationssysteme in den Sozialversicherungen sollen die rechtlichen und datenschutzrechtlichen Grundlagen für schweizweit anwendbare Informationssysteme geschaffen werden, um die digitale Kommunikation und den digitalen Austausch für Versicherte und Akteure der AHV/IV, der Erwerbsersatzordnung und der Familienzulagen zu vereinfachen, verbessern, beschleunigen und dabei Verwaltungskosten zu sparen.

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Vernehmlassung: Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG)

Entsprechend dem grundsätzlichen Ziel des HMG, dass zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier in Verkehr gebrachte Heilmittel sicher und massvoll anzuwenden sind, soll mit der vorliegenden Revision insbesondere die Medikationssicherheit durch einen verstärkten Einsatz digitaler Instrumente erhöht und ein rascherer Zugang der Bevölkerung zu neuartigen Therapien geschaffen werden.

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Vernehmlassung: Änderung der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) im Hinblick auf die Einführung von Einkäufen in der Säule 3a

Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat aufgrund seiner Kompetenzen nach Art. 82, Abs. 2 und Abs. 3 des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) die Kompetenz hat, auf dem Verordnungsweg die notwendigen Bestimmungen festzulegen, damit steuerlich abzugsfähige Beiträge auch in Form von Einkäufen in die Säule 3a eingebracht werden können, sowie die notwendigen Modalitäten zu regeln. Die vorgeschlagene Änderung ist also auch ohne die Revision des entsprechenden Artikels 82 BVG möglich. Es hängt also alles davon ab, ob der Bundesrat die Verordnungsänderung annimmt oder nicht. Das bedeutet, dass weder ein Referendum noch eine Volksabstimmung möglich sind.

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Seniorenrat: Ja zum nachträglichen Einkauf in die Säule 3a

Wer in seinem Erwerbsleben nicht immer den vollen Betrag in die 3. Säule einzahlen konnte, soll dies während einer gewissen Zeitspanne nachholen und von den Steuern abziehen können: Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) spricht sich dafür aus, dass solche Beitragslücken unter bestimmten Bedingungen geschlossen werden können. Denn diese Möglichkeit kommt vor allem Frauen zugute, welche in erster Linie von Einkommenslücken und damit von zu tiefen Beiträgen im Alter betroffen sind.

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Radio- und TV-Gebühren: Ja zu Service public und zur Entlastung von Rentnerinnen und Rentner

Ein unabhängiges und leicht zugängliches Medienangebot ist für Seniorinnen und Senioren zentral. Zugleich sind aber viele ältere Menschen auf eine finanzielle Entlastung angewiesen, weil sie wegen den steigenden Kosten finanziell an ihre Grenzen stossen. Der Schweizerische Seniorenrat SSR befürwortet deshalb den Vorschlag des Bundesrates, die Radio- und TV-Gebühren moderat zu senken, fordert aber zusätzliche Entlastungen von armutsbetroffenen oder -gefährdeten Haushalten.

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