Der Schweizerische Seniorenrat lehnt die Verordnung zur Überwachung von Versicherten ab

Wie schon das Gesetz für die Überwachung von Versicherten (Sozialdetektive) lehnt der Schweizerische Seniorenrat auch die Verordnung dazu ab.

Die von der Gegnerschaft monierten Punkte sind nach wie vor nicht geregelt.

Die von der Gegnerschaft der Vorlage monierten Punkte – wie Foto-Aufnahmen in geschlossene Räume, Einsatz von Drohnen, generelle richterliche Genehmigung, etc. – sind nach wie vor nicht geregelt. Auch die Verordnung – wie sie in die Vernehmlassung geschickt worden ist – trägt nichts zur Klärung bei.

Deshalb lehnt der SSR diese Verordnung mehrheitlich ab.

Auskünfte erteilt der Präsident der SSR Arbeitsgruppe Soziale Sicherheit:
RA Josef Bühler, 079 138 31 45.

SSR_Stellungnahme_Vernehmlassungsvorlage_ATSV