Der Schweizerische Seniorenrat wehrt sich gegen eine einseitige Anpassung der allgemeinen Versicherungsbedingungen

Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) lehnt die Neuformulierung des Art. 35 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ab, wonach die allgemeinen Versicherungsbedingungen durch den Versicherer einseitig abgeändert werden können. Dieser Vorschlag widerspricht Treu und Glauben sowie dem Rechtsgrundsatz «pacta sunt servanda», dass Verträge eingehalten werden müssen.

Die Voraussetzung, dass Änderungen rechtzeitig angekündigt werden müssen und die Versicherten ihre Kranken-Zusatzversicherung kündigen können, hilft Seniorinnen und Senioren nicht weiter. Eine neue Versicherung wird sie nicht mehr aufnehmen, es sei denn zu horrenden Prämien.
Sie wären gezwungen, in ihrer Krankenkasse zu bleiben und die Kröte zu schlucken.

Prämien dürfen nur erhöht werden, wenn sich die Berechnungsgrundlagen wesentlich geändert haben.