Der Schweizerische Seniorenrat unterstützt eine umfassende Revision der Altersvorsorge

Die Reform der Altersvorsorge ist für den Schweizerischen Seniorenrat (SSR) von zentraler Bedeutung. Er ist der festen Überzeugung, dass die Schweizerische Altersvorsorge auch den nachfolgenden Generationen die gleiche Rentensicherheit gewährleisten muss wie bis anhin.

Der SSR begrüsst das vorliegende umfassende Reformpaket des Bundesrates mit gewissen Vorbehalten. Er ist gegen eine Aufteilung des Revisionspaketes. Nach zwei gescheiterten AHV-Revisionen und der deutlichen Ablehnung der Anpassung des BVG-Umwandlungssatzes braucht es ein vertrauensbildendes Gesamtpaket.

Das Leistungsniveau der 1. und 2. Säule muss auch für künftige Rentnerinnen und Rentner erhalten bleiben. Die gewählte Verfassungsinterpretation im Sinne der „Zielhierarchie“ darf die geltenden Verfassungsziele der AHV und der 2. Säule nicht einfach unterlaufen.


Zur AHV:

Der SSR ist für eine lineare Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1 Prozent. In dieser Form beteiligt sich auch die Rentnergeneration an der finanziellen Mehrbelastung. Der SSR spricht sich dafür aus, dass der Ertrag aus dem Mehrwertsteuerprozent vollumfänglich und direkt dem AHV-Ausgleichsfonds zufliesst. Die Einführung eines Referenzalters 65 für Frauen und Männer, bei welchem die Renten ganz oder teilweise vorbezogen und aufgeschoben werden können, wird vom SSR unterstützt. Die stufenweise Erhöhung soll sich über 12 Jahre erstrecken.

Die geplante Verschlechterung bei der Witwenrente lehnt der SSR ab, weil dies noch nicht der gesellschaftlichen Realität entspricht. Hingegen befürwortet der SSR die Absenkung der Witwen- und Witwerrente zugunsten einer entsprechenden Erhöhung der Waisenrente.

Der Bundesbeitrag von 19,55 % der AHV-Ausgaben muss beibehalten werden. Die geplante Senkung und Flexibilisierung des Bundesbeitrages wird vom SSR bekämpft.

Ein automatischer Interventionsmechanismus bei der AHV wird abgelehnt. Insbesondere bekämpft der SSR das vorgesehene Aussetzen der regelmässigen Rentenanpassung an die Kaufkraft (Mischindex).

Zur beruflichen Vorsorge:

Der SSR stimmt einer moderaten Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4 Prozent zu. Dies nicht zuletzt, weil mit der Anpassung des Umwandlungssatzes der lästigen Polemik um die „Umverteilung von Jung zu Alt“ der Boden entzogen würde.

Die vorgesehenen Kompensationsmassnahmen sind so zu gestalten, dass die Mehrkosten für die davon Betroffenen tragbar sind. Aus Sicht des SSR ist es an der erwerbstätigen Bevölkerung bzw. den Sozialpartnern darüber zu befinden.

Die Erhöhung des Mindestalters für den Rentenvorbezug von 58 auf 62 hält der SSR für eine zu grosse Einschränkung der Wahlfreiheit bei der beruflichen Vorsorge.

Den Vorschlägen zur Verbesserung der Transparenz und betreffend der Aufsicht über die Versicherungsunternehmen stimmt der SSR zu. Auch verlangt er eine Überschussbeteiligung von 95 Prozent an die Vorsorgeeinrichtungen.

Der SSR erwartet vom Bundesrat die Vorlage eines Gesamtpaketes für die Revision der Altersvorsorge

Die wichtigsten Revisionspunkte sind vom Parlament schon zweimal beraten worden. Der SSR unterstützt daher den Vorschlag des Bundesrates im Sinne eines Sammelbeschlusses. Dieser ist zwar umstritten, aber ein Gesamtpaket gewährt allen Betroffenen einen besseren Überblick über die geplanten Massnahmen als die weitgehend parteitaktisch geprägte Forderung von Teilpaketen. 

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