Der SSR begrüsst den AHV-Reformfahrplan
Mit Genugtuung stellt der Schweizerische Seniorenrat (SSR) fest, dass Bundesrat Didier Burkhalter die 12. AHV-Revision generationenübergreifend, umsichtig und ohne Zeitdruck angehen will. Der SSR erwartet, dass er in die entsprechenden Arbeiten einbezogen wird. Denn es geht oft vergessen, dass die AHV-Rente für zahlreiche ältere Personen die wichtigste Einkommensquelle darstellt. Daher legt der SSR grosses Gewicht auf die Beachtung folgender Revisionsgrundsätze:
• Die AHV hat ein einfaches und transparentes Konzept. Damit geniesst sie ein hohes Vertrauen beim Volk. Sie soll so bleiben. Das heisst: unklare, expertokratische Elemente zur „automatischen“ Finanzierungs- und Leistungssteuerung, wie sie z.B. das sog. Schwedenmodell prägen und im Bericht von Professor Bonoli vorgeschlagen werden, sind unerwünscht.
• Die AHV muss als erste Säule der Altersvorsorge, notfalls in Verbindung mit den Ergänzungsleistungen, die Existenzsicherung in jedem Einzelfall sicherstellen: Elle doit couvrir les besoins vitaux de manière appropriée.
• Der Bundesbeitrag von mindestens 19,55 Prozent muss beibehalten werden. Weil die AHV eine Volks- und keine reine Arbeitnehmerversicherung ist, braucht sie neben den Lohnbeiträgen eine konstante, gesunde öffentliche Finanzierungsbasis.
• Das einheitliche Rentenniveau für Neu- und Altrentner und die laufende Rentenanpassung sind unerlässlich. Dies umso mehr, weil die Nominalrenten der 2. Säule, wegen des weitgehend fehlenden Teuerungsausgleiches, leider mehrheitlich zu realen Kaufkraftverlusten führen.
• Die AHV ist generationengerechter als zur Zeit kolportiert wird. Der Anteil
der AHV-Ausgaben am Bruttoinlandprodukt hat sich – trotz stetig steigendem Rentneranteil – seit 1980 konstant um 6 Prozent gehalten.