Der SSR zur EL-Reform: Ein Ja mit grossen Vorbehalten.

Der verfassungsmässige Anspruch auf Ergänzungsleistungen soll Armut bei Alter und Invalidität verhindern. Die Ergänzungsleistungen sind für über 300’000 ältere, behinderte, verwaiste und pflegebedürftige Personen von existenzieller Bedeutung. Sie verhindern die Fürsorgeabhängigkeit in solchen Fällen.

Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) begrüsst mit einigen Vorbehalten, dass der Bundesrat mit dieser Vorlage das System der Ergänzungsleistungen (EL) optimieren will. Sehr wichtig ist aber, dass er dabei das Leistungsniveau erhalten will. Nur so kann der Anspruch auf Existenzsicherung bei Alter, Invalidität und Pflegebedürftigkeit im Sinne der Bundesverfassung gesichert bleiben. 


Der Schweizerische Seniorenrat kritisiert jedoch den fehlenden Zusammenhang dieser Reform-Vorlage mit der noch im Parlament debattierten ELG – Änderungs-vorlage vom 17.12.2014 zur Anpassung der anrechenbaren Mietzinsmaxima. Diese Mietkostenzuschüsse sollen endlich dem gemäss dem massiv gestiegenen Mietindex erhöht werden. Eine solche Anpassung soll künftig auch entsprechend der regional unterschiedlichen Mietzinsentwicklung (Grosszentren, Stadt, Land)  erfolgen. Zudem erwartet der SSR auch den Einbezug der Personen im Spital oder im Heim in diese neue Regelung. 


Gegenleistungs-Versprechen sind einzuhalten: Insbesondere lehnt der SSR die Absenkung der Vermögensfreigrenzen in Art.11 ELG ganz strikte ab. Die heutigen Freigrenzen sind eine vom Parlament versprochene Gegenleistung für die Mehrbelastung der pflegebedürftigen Personen bei der Neuordnung der Pflegefinanzierung im Krankenversicherungsgesetz (KVG). Solange der 2008 neu eingeführte Selbstbehalt von 20 % der Pflegekosten weiterbesteht, ist diese Gegenleistung gerechtfertigt.

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