EL – Anrechenbare Mietzinsmaxima erneut ausgebremst

Die Kommission für soziale Sicherheit des Nationalrates hat mit knapper Mehrheit die seit 2001 nicht mehr angepassten Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen einmal mehr vertagt. Dieses Verschleppen einer längst überfälligen Anpassung erfolgt wider Treu und Glauben und immer wieder unter einem anderen Vorwand.

Der Schweizerische Seniorenrat ist beauftragt, sich speziell für die schwächste Gruppe der AHV/IV-Rentner einzusetzen. Die 300’000 Personen mit ungenügendem Renteneinkommen sind trotz Ergänzungsleistungen nachweisbar nicht in der Lage, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Dies muss gemäss Gesetz regelmässig überprüft werden.


Die anrechenbaren Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen wurden seit 2001 nicht mehr angepasst, obschon der Mietzinsindex inzwischen um rund 20 Prozent gestiegen ist. Vor allem in den städtischen Agglomerationen trifft dies alte, pflegebedürftige und invalide Personen hart. Gerade diese Mitmenschen erneut zum Opfer der Auseinandersetzungen um die Stabilisierung des Bundeshaushaltes zu machen, verstärkt das Vertrauen in die Politik des Nationalrates nicht.