Gut ausgebaute Ergänzungsleistungen sind auch in Zukunft unverzichtbar

Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) verlangt, dass das Leistungsniveau bei der Reform der Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden-versicherung (EL-Reform) erhalten bleibt.

In vielen Fällen reichen die Leistungen von AHV und Invalidenversicherung nicht aus, um die minimalen Lebenskosten zu decken. Von rund 2,3 Millionen BezügerInnen von AHV-Renten kommen heute beispielsweise rund 0,9 Millionen Personen in den Genuss einer Alters- oder Witwen- oder Witwerrente der Pensionskasse.

Ohne Ergänzungsleistung würden viele alte oder invalide Personen in Armut versinken.

Die Sicherung des bisherigen Leistungsniveaus ist derzeit in Frage gestellt:

Gemäss Botschaft des Bundesrates zur EL-Reform soll ein Teil der bisherigen Vermögensfreibeträge bei den Ergänzungsleistungen gekürzt werden. Der SSR lehnt jegliche Kürzung der Freibeträge ab. Die heutigen Freigrenzen sind eine vom Parlament versprochene Gegenleistung für die Mehrbelastung der pflegebedürftigen Personen bei der Neuordnung der Pflegefinanzierung im Krankenversicherungsgesetz.

In der Botschaft fehlt eine Erhöhung der Mietzinsmaxima, ein gewichtiges Element der Ergänzungsleistungen. Die anzurechnenden Mietzinsmaxima wurden seit 2001 nicht mehr angepasst und hinken der Mietzinsentwicklung um rund zwanzig Prozent hinterher. Der Nationalrat hatte kürzlich die separate Behandlung des Themas wieder hinausgeschoben. Eine Anpassung ist überfällig und muss bei der parlamentarischen Beratung zur EL-Reform mit einbezogen werden.