Volksabstimmung vom 17.5.2009
Der SSR befürwortet die Komplementärmedizin, welche bis Mitte 2005 im KVG berücksichtigt war. Unabhängig von persönlichen Beurteilungen muss man anerkennen, dass sie wirksam sein kann und dass sie die obligatorische Krankenversicherung nur minimal belastet. Offensichtlich wird die Komplementärmedizin von vielen positiv beurteilt, vorab von älteren Menschen. |
Anlässlich der Abstimmung über das obligatorische Krankenversicherungsgesetz (1995) hat der Bundesrat den angemessenen Einbezug der Komplementärmedizin garantiert. Mitte 1999 wurden 5 Methoden versuchsweise als kassenzulässig anerkannt, wenn sie in einer Arztpraxis durchgeführt wurden und die Medizinalpersonen eine FMH-Weiterbildung absolviert hatte. Der SSR befürwortete die Kassenpflicht und wehrte sich 2005 gegen die Streichung dieser Behandlungen. |
Der SSR stellt fest, dass ältere Menschen eine Auswahl unter den Behandlungsmethoden schätzen. Es entspricht offensichtlich der subjektiven Beurteilung, dass die Behandlung wirksam und daher zweckmässig ist. Trotz umstrittener Auffassung in der Schulmedizin besteht vielfach – auch objektiv gesehen – eine positive Wirkung. Zudem leiden die Patienten oft weniger an Nebenwirkungen |
Für die ältere Generation war daher der Wegfall der erwähnten Methoden aus den Pflichtleistungen von grosser Tragweite. Betroffene Patienten müssen entweder die Behandlungen selbst bezahlen oder eine Zusatzversicherung suchen. Tatsache ist jedoch, dass Zusatzversicherungen kaum Menschen in der zweiten Lebenshälfte aufnehmen. Zudem ist es Zusatzversicherern frei gestellt, im Schadenfall (bzw. bei Inanspruchnahme von Leistungen) die Versicherung zu kündigen. |
Für Auskünfte stehen gerne zur Verfügung:
Klara Reber , Co-Präsidentin SSR, 8400 Winterthur, Tel. 052 212 61 43, E-Mail klara.reber@bluewin.ch
Christiane Jaquet-Berger, Co-Präsidentin SSR, 1012 Lausanne, Tel. 021 652 23 51 Natel 079 449 46 61, E-Mail jaquet.christiane@citycable.ch