Pensionierte sollen in den Pensionskassen mitsprechen können

Bern / Zürich, 25. Februar 2004 (SSR-Info / ps-info). Die zuständige Nationalratskommission ist einem Anliegen vieler Pensionierter entgegengekommen: Künftig sollen Rentnerinnen und Rentner in Fragen, die sie betreffen, ein Mitspracherecht in den Pensionskassen erhalten. Seniorenrat und Pro Senectute rufen den Nationalrat auf, dem Kommissionsantrag zu folgen.

Letztes Jahr hatte der Bundesrat ein Programm zur Sanierung von Pensionskassen vorgelegt, die in Unterdeckung geraten sind. Gemäss dieser Vorlage sollen auch Rentnerinnen und Rentner zur Kasse gebeten werden können, obwohl sie in den paritätischen Gremien, die über die Geschäftspolitik der Pensionskassen zu entscheiden haben, gar nicht vertreten sind. Der Schweizerische Seniorenrat sowie Pro Senectute Schweiz hatten an die nationalrätliche Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit appelliert, die Mitbestimmung von Pensionierten in den Pensionskassengremien in die Vorlage aufzunehmen.

Die Kommission hat dieses Anliegen zumindest teilweise aufgenommen. Eine Mehrheit der Kommission schlägt dem Plenum des Nationalrats vor, das Gesetz um folgende Bestimmung zu erweitern: «Für alle Fragen, welche die Rentnerinnen und Rentner betreffen, sorgen die Vorsorgeeinrichtungen für eine geeignete Form der Mitsprache. » Diese Regelung bleibt zwar hinter der Forderung beider Organisationen zurück, stellt aber zumindest einen ersten Schritt zur vollen Mitbestimmung dar.

Der Nationalrat wird die Vorlage am 1. März behandeln. Der Schweizerische Seniorenrat und Pro Senectute Schweiz fordern die Mitglieder des Nationalrats auf, dem Antrag ihrer Kommission zu folgen und die Mitsprachemöglichkeit für Rentnerinnen und Rentner in Fragen der Pensionskassen gesetzlich zu verankern.

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