Die Nachteile würden überwiegen, sollte der Eigenmietwert abgeschafft werden: Zu diesem Fazit gelangt der Seniorenrat. Profitieren von einer Abschaffung würden nur einzelne Bevölkerungsgruppen, für die Allgemeinheit würden höhere Steuern drohen. Der Seniorenrat spricht sich deshalb mehrheitlich dafür aus, am 28. September den vorgeschlagenen Systemwechsel abzulehnen. Am 28. September kann die Schweizer Bevölkerung unter anderem über … mehr
Die Nachteile würden überwiegen, sollte der Eigenmietwert abgeschafft werden: Zu diesem Fazit gelangt der Seniorenrat. Profitieren von einer Abschaffung würden nur einzelne Bevölkerungsgruppen, für die Allgemeinheit würden höhere Steuern drohen. Der Seniorenrat spricht sich deshalb mehrheitlich dafür aus, am 28. September den vorgeschlagenen Systemwechsel abzulehnen.
Am 28. September kann die Schweizer Bevölkerung unter anderem über die Abschaffung des Eigenmietwertes abstimmen. Der Eigenmietwert bildet seit Jahren Gegenstand von politischen Diskussionen, gemäss der Vorlage soll nun bei der Wohneigentumsbesteuerung ein Systemwechsel stattfinden. Im Seniorenrat sprachen sich zwar etliche Delegierte für die Abschaffung aus, die Mehrheit lehnt die Vorlage jedoch ab. „Ein Systemwechsel würde sich nicht auf alle gleich auswirken“, begründet Esther Waeber-Kalbermatten die Haltung des Seniorenrates, „Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr selbst genutztes Wohneigentum schon weitgehend amortisiert haben, würden stärker profitieren als diejenigen, welche hohe Hypothekarverbindlichkeiten zu tragen haben“.
Steuerlücken und…
Diese Gründe haben dazu geführt, dass der Seniorenrat den Systemwechsel ablehnt: Würde der fiktive Eigenmietwert nicht mehr versteuert werden, könnten die Eigentümerinnen und Eigentümer von einer Entlastung profitieren, darunter auch ein Teil der älteren Bevölkerung. Hingegen könnten Hypothekarzinsen nach zehn Jahren und auch Unterhaltskosten nicht mehr abgezogen werden.
Die öffentliche Hand und insbesondere die Bergkantone würden Einbussen bei den Steuereinnahmen verzeichnen. Diesen Rückgang müsste die ganze Bevölkerung, insbesondere auch die Mehrheit der älteren Bevölkerung auffangen. Beim aktuellen Zinsniveau von rund 1,5 Prozent würden dem Fiskus 1,8 Milliarden Franken fehlen.
…ausbleibende Investitionen
Der Systemwechsel würde auch zur Folge haben, dass Investitionskosten nicht mehr abgezogen werden können und damit ein Anreiz fehlen würde, renovationsbedürftige Immobilien zu erneuern.
„Der Seniorenrat ist deshalb mehrheitlich zur Überzeugung gelangt, dass das bisherige System mit dem Eigenmietwert sowie mit Steuerabzügen für Liegenschaftsunterhalt und Schuldzinsen die steuerliche Gleichbehandlung von Eigentümerinnen und Mietern eher gewährleistet“, fasst Co-Präsident Reto Cavegn zusammen.