Ein Kleinunternehmer hat sich besorgt gezeigt, ob von Schweizer Banken entgegengenommene Kundengelder auch gesichert sind, wenn eine Bank in Konkurs gerÀt. Eine wichtige Frage, vor allem auch in der aktuellen Zeit der extremen Anzahl von Kreditgesuchen bei den Banken.
In einem Faktenblatt bestĂ€tigt die Finma, die Eidgenössische Finanz–marktaufsicht, dass die Einlagen von Bankkunden einerseits durch das System der Einlagensicherung, andererseits durch die bevorzugte Behandlung im Konkursfall geschĂŒtzt sind.
DiesbezĂŒglich gelten in der Schweiz 100’000 Schweizer Franken pro Kunde als privilegierte Einlagen und werden durch die Einlagensicherung gedeckt, sofern diese Einlagen bei einer schweizerischen GeschĂ€ftsstelle einer Bank gefĂŒhrt werden.
Ein grosser Teil der privilegierten Einlagen ist durch das gesetzlich verankerte Einlagensicherungssystem von «esisuisse» abgesichert. FĂŒr diese gesicherten Einlagen stellt esisuisse, respektive alle ihre Mitglieder, das sind sĂ€mtliche Banken und WertpapierhĂ€user in der Schweiz, im Falle eines Bankenkonkurses Geld fĂŒr eine schnelle Auszahlung an die berechtigten GlĂ€ubiger zur VerfĂŒgung. Folglich sind nachstehend privilegierte Einlagen durch esisuisse bis maximal CHF 100’000 gesichert:
Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen, also z.B. Privat-, Spar-, Anlage-, Lohn-, Nummern-, Depositenkonten und Kontokorrent.
Achtung: Privileg und Sicherung gelten nur pro Einleger und Bank. VerfĂŒgt ein Bankkunde ĂŒber mehrere Konten bei derselben Bank, werden die Guthaben addiert, wobei sich das Privileg und die Sicherung auf gesamthaft CHF 100’000 beschrĂ€nkt.
Weitere Informationen finden sich im
– Faktenblatt SCHUTZ DER BANKEINLAGEN der Finma auf
www.finma.ch/de/dokumentation/finma-publikationen/faktenblÀtter
sowie im
– Blatt FRAGEN UND ANTWORTEN der esisuisse auf www.esisuisse.ch/de/faq
Josef Lehmann
Leiter Arbeitsgruppe STEUERN, FINANZEN UND WIRTSCHAFT
Kontakt:
Bea Heim, CoprÀsidentin Roland Grunder, CoprÀsident
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Schweizerischer Seniorenrat
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