Herbstkongress des Schweizerischen Seniorenrates zum Thema «Armut im Alter»: Solidarität darf nicht verwässert werden

Jede fünfte Mensch im Rentenalter lebt in Armut oder ist armutsgefährdet. Das sind 350’000 Personen in der Schweiz. Als Stimme der Senioren beleuchtete der Schweizerische Seniorenrat (SSR) an seiner Tagung in Biel die Gründe dieser unerfreulichen Situation diskutierte Verbesserungsmöglichkeiten.

 

Ursachen für prekäre Lebenslagen

Gemäss Dr. Carlo Knöpfel, Professor an der Fachhochschule Nordwestschweiz, sind die zwei Hauptsorgen in der Schweiz die Entwicklung der AHV und die ständig steigenden Gesundheitskosten. Rund 12,5 Prozent der Rentnerinnen und Rentner beziehen Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV, überwiegend alleinstehende Frauen. Viele halten sich (zu) lange zurück, bis sie die EL beantragen. Sie haben nur noch wenige Perspektiven in ihrem Leben, weshalb ihre Lebenserwartung signifikant tiefer ist als bei Senioren, denen es finanziell gut geht. Der Referent plädiert für verschiedene Reformvorschläge, um solche Situationen zu verbessern: Ausbau AHV, Ergänzungsleistungen werden automatisch gesprochen (beispielsweise aufgrund der Steuererklärung), Steuerbefreiung des Existenzminimums, Hilflosenentschädigung wird auch für psychosoziale Aspekte ausgerichtet, Entschädigung für pflegende und betreuende Angehörige.

 

Die Möglichkeiten des Bundes

Thomas Vollmer vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) gibt einen Überblick über die Massnahmen des Bundes zur Bekämpfungen von Vulnerabilität im Alter und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Ein wichtige Funktion nehmen dabei die auf Bundesebene geregelten Ergänzungsleistungen zur AHV ein. Deren Hauptaufgabe ist die Existenzsicherung von Personen, die eine AHV-Rente beziehen und ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln decken können. Einzelne Kantone richten zusätzliche Bedarfsleistungen aus. Ferner unterstützt der Bund mittels Finanzhilfen an Altersorganisationen Sachmassnahmen, um die Selbständigkeit und Selbstbestimmung insbesondere von vulnerablen älteren Menschen zu fördern (Sozialberatung, Kurse, Entlastungsangebote). Der Bund hat im Bereich der Altershilfe eine subsidiäre Rolle. Die Hauptzuständigkeit liegt bei den Kantonen. Zur Zeit ist eine BSV-Studie in Arbeit, die die Massnahmen der Kantone im Bereich der Altershilfe erfasst.

 

Der Beitrag der Politik

In einem Podiumsdiskussion orientieren die Nationalrätinnen Bea Heim (SP, Solothurn) und Ruth Humbel (CVP, Aargau) sowie Regierungsrat Pierre Alain Schnegg (Bern) über die Sichtweisen der Politik. Einig ist man sich, dass die AHV erhöht, die Krankenkassenprämien entlastet und Steuererleichterungen für tiefere Einkommen eingeführt werden müssen. Ein Kapitalbezug bei derBeruflichen Vorsorge sollte nicht mehr möglich sein.

 

SSR-Resolution «Endlich anständige Renten»

 

Bea Heim, Copräsidentin des SSR, stellt die Resolution vor (siehe Beilage).
Roland Grunder, Copräsident des SSR.