SSR: Vernehmlassung zur Pflegefinanzierung:

Der Seniorenrat fordert eine bessere Pflegefinanzierung

Der Schweiz. Seniorenrat (SSR) lehnt die Vorschläge des Bundesrates zur Finanzierung der Langzeitpflege als absolut ungenügend ab. Er fordert statt dessen eine verbesserte Kostendeckung für medizinisch notwendige Pflege durch Krankenversicherung und öffentliche Hand. Er erinnert daran, dass 1994 mit dem Krankenversicherungsgesetz eine wesentliche Entlastung der Versicherten versprochen wurde.
Die bundesrätliche Vorlage enthält altersdiskriminierende Elemente, indem sie zwischen krankheits- und altersbedingten Pflegerisiken unterscheidet. Erstens ist dies undurchführbar. Zweitens schafft es unzumutbare Präjudizien für altersdikrimi-nierende Ausschlüsse weiterer Leistungen. Dagegen wehrt sich der SSR vehement. Deshalb lehnt er das Modell A mit Entschiedenheit ab. Es beruht auf einer fragwürdigen Unterscheidung zwischen krankheits- und altersbedingten Kosten.
Das vorgeschlagene Modell B kommt den Vorstellungen des SSR näher, hat aber einen wichtigen Pferdefuss: Die einschränkende Regelung, dass bereits nach 90 Tagen nur noch „ein Beitrag“ an die Langzeitpflege geleistet werden soll. Dies stellt einen eigentlichen Leistungsabbau zulasten der Versicherten dar, welche bereits heute die finanzielle Hauptlast der Pflegekosten tragen. Um eine sinnvolle Koordination mit anderen Zweigen der Sozialversicherung zu erreichen, müssen die Kosten während mindestens einem Jahr von der Krankenversicherung gedeckt sein.
Der SSR unterstützt daher die Pflegeverbände, wonach die vollen Kassenleistungen während eines Jahres vergütet und erst anschliessend maximal 20 % der Kosten auf die Versicherten überwälzt werden sollen.

Nach Auffassung des SSR sollte der soziale Ausgleich für Langzeitpatienten über die Ergänzungsleistungen (EL) garantiert werden. Mit einer Aufhebung der EL-Höchst-limiten und der Anhebung der EL-Vermögenslimiten können die sozialen Folgen des Pflegerisikos auf einfache, transparente Weise aufgefangen werden.

Schweizerischer Seniorenrat SSR

Auskünfte erteilt gerne:
Karl Aeschbach, Präsident der SSR-Planungsgruppe Gesundheitswesen, Tel. 01 760 27 32, 8914 Äeugst, E-Mail: kaesch@bluewin.ch