Unterstützung bei betreutem Wohnen wird greifbar

Betreutes Wohnen soll in den Ergänzungsleistungen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (EL zur AHV) aufgenommen werden. Betagte Menschen können so länger selbständig zu Hause wohnen – eine Neuerung, welche der Schweizerische Seniorenrat SSR schon lange anstrebt und entsprechend begrüsst. Er bemängelt hingegen, dass die Gesetzesrevision die psycho-sozialen Aspekte des betreuten Wohnens nicht aufnimmt.

 

Die Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) sieht zusätzliche Betreuungsleistungen vor, die verschiedene Formen des betreuten Wohnen unterstützen. Die Anpassungen sollen das selbstständige Wohnen zu Hause oder in einer institutionalisierten betreuten Wohnform fördern. Sie ermöglicht Seniorinnen und Senioren, länger zu Hause wohnen bleiben zu können. Dies entlastet auch die Alters- und Pflegeheime und spart den Kantonen Kosten ein, da die höheren EL-Beiträge für die Institutionen eingespart werden.

 

 

Nachbesserungen notwendig

 

Der SSR begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort den Vorschlag des Bundesrates, fordert aber auch einige Nachbesserungen. Dies insbesondere bei den psycho-sozialen Aspekten der Betreuung: Im Bericht des Bundesrates werden diese als wichtig eingestuft, finden jedoch im Gesetzesentwurf keinen Niederschlag. Beratung, Begleitung oder soziale Aktivitäten fehlen im Gesetzesentwurf. Diese Lücke ist deshalb noch zu schliessen.

 

Im Sinne der AAL-Systeme (Active & Assisted Living) sind zudem etwa Sturzsensoren, Geräte zur Messung von Vitaldaten, Bewegungsmelder, Haushalt-Roboter, Kommunikationsgeräte oder Videotelefonie aufzunehmen, aber auch Hör- und Sehhilfen.

 

 

Finanzierung: Bund auch in die Pflicht nehmen

 

Der SSR fordert zudem, dass vorübergehende oder dauernde Nachrüstungen von Alterswohnungen mit der Erhöhung der Mietzins-Maxima und nicht als Betreuungsleistung vergütet werden. Denn die vorgesehene Lösung belastet vor allem die Kantone. Eine Erhöhung der Mietzins-Maxima wird hingegen zu 5/8 vom Bund getragen.

 

Damit die betroffenen Seniorinnen und Senioren die Leistungen möglichst lange selbständig in Anspruch nehmen können, wünscht der SSR zudem, dass die Betreuungsleistungen nicht nachträglich mit Einzelabrechnungen entgolten werden. Pauschalbeiträge würden den Betroffenen die Abrechnung erleichtern. Diese könnten periodisch angepasst werden.

 

Der SSR macht jedoch darauf aufmerksam, dass es auch über das ELG hinaus weiterer Anstrengungen bedarf, um das selbstbestimmte Wohnen von betagten Menschen und Menschen mit Behinderungen zu fördern. Der SSR befasst sich an seiner Herbsttagung in Biel vom 19. Oktober auch mit verschiedenen Aspekten zum Thema Selbstbestimmt und zu Hause alt werden.