Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) unterstützt das Ziel der „Vernehmlassungsvorlage zur Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule “, inskünftig die Aufsicht vorausschauend und risikoorientiert zu gestalten.
Die Durchführungsstellen der AHV arbeiten nach den Grundsätzen einer Good Governance selbständig und verfügen über moderne Steuerungssysteme. Dies ist nötig, um die Stabilität des Vorsorgesystems weiterhin zu garantieren.
Der SSR begrüsst auch die vorgesehene Optimierung in der 2. Säule, indem Vorsorgeeinrichtungen bei Neueintritten abklären müssen, ob noch Freizügigkeitsguthaben vorhanden sind.
Vor der Übernahme neuer Rentnerbestände muss geprüft werden, ob genügend Rückstellungen für das Langlebigkeitsrisiko bestehen und ein vernünftiger Zinssatz verwendet wird. Kritisch ist zu bemerken, dass über die Pensionierten – welche in den Stiftungsräten regelmässig nicht vertreten sind – ungefragt verfügt wird.