Soll das Stimm- und Wahlrecht der Seniorinnen und Senioren eingeschränkt werden? Diese Idee der Politologin Rahel Freiburghaus ist nach dem Vorschlag, die Seniorinnen und Senioren aus dem KVG herauszunehmen, die zweite Idee, welche am Solidaritätsprinzip zwischen den Generationen und dem Schweizer Recht kratzt. Eine solche Idee muss im Keim erstickt werden!
Der Vorschlag widerspricht den Grundwerten der Schweizer Demokratie. Sie erinnert mich an die Apartheid in Südafrika, deren Ende mit den multiethnischen Wahlen 1994 eingeläutet wurde und bei denen die ganze Bevölkerung ihr Wahlrecht wahrnehmen konnte: One woman/man, one vote! Ich konnte diese Wahlen als Schweizer Beobachterin aus nächster Nähe mitverfolgen. Erinnern wir uns auch daran, dass Frauen erst 1971 das Stimmrecht erhalten haben – das Ende des Ausschlusses der Hälfte der Bevölkerung!
Die Aberkennung des Stimm- und Wahlrechts für Seniorinnen und Senioren ist verfassungswidrig. Sie verstösst gegen Art. 34 der Bundesverfassung, die das aktive und passive Wahlrecht für alle volljährigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger über 18 Jahre schützt. Art. 8 der Verfassung sagt zudem, dass niemand aufgrund seines Alters diskriminiert werden darf.
Erlaubt die akademische Freiheit den Professorinnen und Professoren, eine persönliche Meinung zu äußern, welche die Grundprinzipien unseres Rechtsstaats missachtet?
Ich finde nein. Eine Aberkennung des Wahlrechts für ältere Menschen verstösst auch gegen Völkerrecht: Gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UNO 1948), den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO 1966) und das Protokoll Nr. 1 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Es ist daher weder verfassungsmäßig noch moralisch zulässig, einem Teil der Bevölkerung in der Schweiz, in diesem Fall den Seniorinnen und Senioren, das Wahlrecht entziehen zu wollen. Als wichtiger Teil der Bevölkerung nimmt die ältere Generation aktiv am politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teil.
Die AGE Platform Europe in Kopenhagen ist eine der wichtigsten Organisation für ältere Menschen in Europa. Der SSR ist Mitglied. An seiner letzten Versammlung hat die AGE einen Plan zur Bekämpfung von Altersdiskriminierung in Europa vorgelegt. Sie ist wie ich überzeugt, dass Solidarität zwischen den heutigen und zukünftigen Generationen nur möglich ist, wenn die Rechte der Menschen in jeder Lebensphase respektiert werden.
Die diskriminierenden Äusserungen oben erwähnten Artikel zeigen, wie wichtig es ist, dass die Schweiz die Ausarbeitung einer internationalen Konvention über die Menschenrechte älterer Menschen unterstützt, um deren Rechte in der Schweiz zu stärken.
Eliane Rey, Delegierte der UREV/FARES im SSR/CSA