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Modern und gerecht: Der SSR unterstützt das Bundesgesetz zur Individualbesteuerung

Die «Heiratsstrafe» trifft rund 1,4 Millionen Schweizer Ehepaare und widerspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Der Seniorinnen- und Seniorenrat SSR spricht sich für das Bundesgesetz zur Einführung der Individualbesteuerung aus. Er ist überzeugt, dass dieses die modernen Lebensformen besser widerspiegelt und gerechter ist.

 

Das heutige Steuersystem führt dazu, dass verheiratete Paare und solche in eingetragener Partnerschaft häufig höher besteuert werden als unverheiratete Paare mit gleichem Gesamteinkommen. Mit der Individualbesteuerung hingegen wird jede steuerpflichtige Person unabhängig vom Zivilstand einzeln besteuert.

 

Heiratsstrafe fällt endlich weg

«Damit wird eine zentrale Ungerechtigkeit im Steuersystem beseitigt und die steuerliche Gleichbehandlung aller Lebens- und Familienformen gefördert», führt SSR-Co-Präsident Reto Cavegn aus. Ehe, eingetragene Partnerschaft und Konkubinat werden steuerlich gleichbehandelt – ein Schritt, der den heutigen gesellschaftlichen Realitäten entspricht und die Gleichstellung von Frauen und Männern fördert.

 

Anreiz zu mehr (Frauen-)Erwerbsarbeit

Ein weiterer wichtiger Vorteil der Individualbesteuerung sind die positiven Erwerbsanreize. Heute führt ein zusätzliches Einkommen innerhalb einer Ehe oft zu einer überproportionalen Steuerbelastung, insbesondere für Zweitverdienende. Der indirekte Gegenvorschlag reduziert diese Verzerrung und erleichtert den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt – ein Aspekt, der auch angesichts des Fachkräftemangels von Bedeutung ist.

 

Ausgewogen und fair

Das Bundesgesetz zur Individualbesteuerung enthält flankierende Massnahmen, um die finanziellen Auswirkungen für den Bund abzufedern, und stellt einen politisch breit abgestützten sowie umsetzbaren Reformschritt dar. Die Grundstruktur des Steuersystems bleibt erhalten, es wird jedoch deutlich fairer.

«Das Bundesgesetz zur Individualbesteuerung beseitigt eine langjährige Ungerechtigkeit im Steuersystem und stärkt Fairness, Gleichstellung und Eigenverantwortung», fasst SSR-Co-Präsidentin Esther Waeber-Kalbermatten die Argumente zusammen, welche auch die Delegierten des SSR überzeugt haben.

Der SSR hat auch die Parolen zu den beiden anderen Vorlagen gefasst, über die am 8. März abgestimmt wird: Er empfiehlt ein Nein zur Initiative «200 Franken sind genug» sowie ein Ja zum Gegenvorschlag zur Bargeld-Initiative.

 

Weitere Auskünfte:

Esther Waeber-Kalbermatten, Co-Präsidentin: 079 248 07 80

Reto Cavegn, Co-Präsident: 079 401 35 33

 

Der Schweizerische Seniorenrat SSR vertritt die wirtschaftlichen und sozialen Anliegen der älteren Menschen gegenüber Bund, Verbänden, Institutionen, Medien und Öffentlichkeit. Der SSR bildet sich aus Mitgliedern des Schweizerischen Verbandes für Seniorenfragen (SVS) und der Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfeorganisationen der Schweiz (VASOS).