Bei einer Hörminderung an beiden Ohren erhalten Betroffene im AHV-Alter einen Pauschalbetrag von 630.- Franken für lediglich ein Hörgerät. Die IV hingegen unterstützt in gleicher Situation mit 1’650.- Franken den Kauf von zwei Hörgeräten.
Im IV-Alter ist ein Hörverlust von 15-20 Prozent Voraussetzung für eine Vergütung, im AHV-Alter ein solcher von 35 Prozent.
Sowohl aus gesellschaftspolitischer wie auch aus medizinischer Sicht lässt sich diese Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen. Ständerat Josef Dittli (FDP-Liberale Fraktion) fordert deswegen Bundesrat und Parlament zu einer Gesetzesänderung auf, welche die IV-Regelung auch als Massstab für Rentnerinnen und Rentner im AHV-Alter vorsieht. Diese Forderung ist in der Herbstsession vom Ständerat unterstützt worden. Er hat die entsprechende Motion von Josef Dittli einstimmig angenommen. Der Schweizerische Seniorenrat hofft, dass der Nationalrat als Zweitrat diesem Beispiel folgen wird.