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BEITRÄGE ZUR SOZIALEN SICHERHEIT FORSCHUNGSBERICHT 07/25

 

Veröffentlicht am 4. Dezember 2025

Zugang zu Ergänzungsleistungen

Informations- und Anmeldungspraxis in den Kantonen

 

 

Sehr geehrte Frau Bundesrätin,

sehr geehrte Frau Oezen,

 

mit grossem Interesse hat der SSR vom umfangreichen Bericht über den derzeitigen Zugang zu Ergänzungsleistungen der Institute Ecoplan und Interface Politikstudien Forschung Beratung zuhanden des BSV Kenntnis genommen.

 

Die Arbeitsgruppe Soziale Sicherheit des SSR hat den Bericht und insbesondere die Kapitel 4 – 8 eingehender analysiert.

 

Aus diesem Grund erlaubt sich der SSR auf den Bericht einzugehen und Forderungen an den Bundesrat und das BSV zu richten.

 

 

Kapitel 6 – Unterstützung der Rentenbeziehenden bei der Abklärung und Anmeldung – untersucht die Frage unter jenen in den acht Kantonen, die gleichzeitig neu eine AHV-Rente beziehen und EL beantragten (n=382). Somit fehlen hier indikative Aussagen von Personen, die erst im Verlauf des Rentenbezuges neu auf EL angewiesen sind, genauso wie von jenen, welche die Abklärung und Anmeldung nicht meistern, die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen, den Prozess nicht verstehen oder überfordert waren (aus Buchstabe f) Zusammenfassung, S. 59). Der SSR ist ebenfalls der Auffassung, dass in diesem Bereich Vorgaben zu harmonisierteren Anmeldeverfahren notwendig sind.

 

 

Kapitel 7 – Nichtbezug von Ergänzungsleistungen in ausgewählten Kantonen – bestätigt anderweitig (insbesondere von Pro Senectute) eruierte Daten, dass rund 20 – 25 % der möglichen Anspruchsberechtigten sich aus unterschiedlichen Gründen scheuen, die Berechtigung abzuklären oder abklären zu lassen. Der Umstand, dass in verschiedenen Kantonen wohl digitale Einschätzungstools zur Verfügung stehen, bedeutet noch lange nicht, dass durchschnittliche Informatik- und Smartphone-Nutzende sich darin zurechtfinden. Persönliche Beratung und/oder analoge Verfahren sind also unabdingbar.

 

 

Kapitel 8 – Gute Praktiken und Verbesserungsmöglichkeiten – schliesslich enthält in Punkt 8.1 Verbesserungsmöglichkeiten in der Information und in der Anmeldung.

 

Hinsichtlich der Verbesserungsmöglichkeiten in der Information erachtet der SSR alle Massnahmen – wenn auch in unterschiedlichem Mass – als zielführend und die guten Praxisbeispiele als nachahmenswert.

 

In Bezug auf die Verbesserungsmöglichkeiten im Anmeldeverfahren sieht der SRR insbesondere in den Checklisten und im Angebot und Ausbau der persönlichen Beratung und Begleitung das grösste Verbesserungspotential. Gerade für Personen mit geringer Computeraffinität und / oder denen kein Computer zur Verfügung steht oder die sich nicht der Elektronik bedienen wollen (wie es ja auch solche gibt, die kein Motorfahrzeug lenken wollen), sind sie wichtig.

 

Der Ausbau der digitalen Anmeldeverfahren für Personen mit geeigneten digitalen Kenntnissen und Geräten wird mit einem zweistufigen Prozess und/oder mit einem interaktiven, dynamischen Anmeldeformular wie im Kanton Aargau (künftig auch in Genf) sicher Vereinfachungen bringen und ist zu begrüssen.

 

 

Punkt 8.2 befasst sich mit der Verwendung von Steuerdaten zur Identifikation von Bezugsberechtigten.

 

Wie oben ausgeführt, ist der SSR ein starker Verfechter der Massnahme, wie sie der Kanton Jura bereits eingeführt hat – EL-Information mit der Steuerabrechnung. Dabei kann es sich als erste Massnahme um ein Informationsblatt handeln, in dem auf die EL im Allgemeinen sowie die geeigneten Beratungsstellen hingewiesen wird. Ob das Informationsblatt allen Steuerabrechnungen beigelegt wird oder nur jenen die unter einem bestimmten Betrag von steuerbarem Einkommen liegen, wäre noch zu definieren. Diese Massnahme sollte in allen Kantonen zeitnah eingeführt werden, zumal sie keiner oder nur geringfügiger Regulierungsänderungen bedarf und als Verwaltungsakt verfügt werden können sollte. Nach der Einführung dieser Massnahme könnte entweder bloss beobachtet werden, ob die Anmeldungen zunehmen oder im Anmeldeverfahren erfragt werden, wie die Person auf die EL-Anmeldung aufmerksam geworden ist.

 

Inwieweit die Steuerdaten für ein – eventuell gar schweizweites – Monitoring des Nicht-Bezuges von Ergänzungsleistungen genutzt werden könnten, kann nach der Beobachtung des Erfolges der ersten Massnahme in einem zweiten Schritt geprüft werden.

 

 

Kapitel 9 – Fazit und Grenzen der Studie – fasst zusammen und zeigt nochmals die möglichen Handlungsfelder auf, ohne jedoch konkrete Empfehlungen auszusprechen.

 

Auch die Medienmitteilung und die Zusammenfassung von CHSS vom 4. Dezember 2026 geben keine Anhaltspunkte, welche Lehren aus dem Ergebnis der Studie gezogen und welche Massnahmen auf Bundesebene ergriffen werden könnten. Auch der CHSS-Artikel enthält bloss eine ganz vage Formulierung, dass die Ansätze von anderen Kantonen doch übernommen werden könnten.

 

 

Der SSR ist der Auffassung, dass das BSV konkrete Schritte prüfen und ergreifen sollte, um den Kantonen harmonisierte Empfehlungen für ebenso konkrete Schritte auf kantonalen und ggf. Gemeinde-Ebenen zur Verbesserung der Information und des Zugangs zu den Ergänzungsleistungen zur Verfügung zu stellen und ersucht den Bundesrat und das BSV in dieser Hinsicht tätig zu werden.

 

 

Abschliessend dankt der SSR dem Bundesrat und dem BSV nochmals bestens für die Durchführung dieser Studie. Gerne erwartet der SSR Informationen zu der vom BSV in Aussicht genommenen Weiterverwendung und -behandlung dieser wichtigen Erkenntnisse.

 

Bei Fragen und für weitere Informationen steht das Co-Präsidium sowie der Leiter der Arbeitsgruppe Soziale Sicherheit des SSR, Max Krieg, kmkrieg02@bluewin.ch gerne zur Verfügung.

 

 

Freundliche Grüsse

 

Esther Waeber-Kalbermatten
Co-Präsidentin

 

Reto Cavegn
Co-Präsident