Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
der Schweizerische Seniorinnen- und Seniorenrat SSR bedankt sich für die Gelegenheit, zum Vorschlag zur Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025 Stellung nehmen zu können.
In diesen Kommissionen sind verwaltungsexterne Experten vertreten. Deren Auflösung führt zu mehr verwaltungszentrierter Macht und bedeutet letztlich einen Abbau der Demokratie. Gerade die beabsichtigte Zusammenlegung der AHV/IV-Kommission mit der BVG-Kommission könnte z. B. die Qualität der Entscheidungsgrundlagen beeinträchtigen.
Derzeit ist der SSR in zwei Kommissionen vertreten, nämlich der Eidg. Kommission für Wohnungswesen und der Eidg. AHV/IV-Kommission. Ausserdem ist der SSR sehr an den Konsumentenfragen interessiert.
Nachfolgend und im Online-Tool äussert sich der SSR zu den vorgeschlagenen Änderungen im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz sowie den Kommissionen, die für Se-niorinnen und Senioren von besonderer Bedeutung sind. Die Haltungen und Kommentare werden auch separat in den einzelnen Rubriken im Online-Tool eingetragen.
Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz
Art. 57a Abs. 1 und Art 57gbis RVOG
Wir erachten die Präzisierung im RVOG als absolut notwendig und unterstützen diese aus-drücklich, und zwar unabhängig von den weitern Vorschlägen in der Vorlage der Bundes-kanzlei.
Ergänzend merkt der SSR zu Art. 57a Abs. 1, lit. a und b RVOG an, dass er davon ausgeht und festhält, dass die ausserparlamentarischen Kommissionen diese Aufgaben aktiv und selbständig wahrzunehmen haben.
Ausserdem beantragt der SSR, in Art. 57a Abs. 1 ergänzende Bestimmungen aufzunehmen:
Antrag Neu lit. d
Der SSR beantragt, eine neue lit. d mit dem folgenden Wortlaut einzufügen:
«Zur Erfüllung der Aufgaben gemäss lit. a und b stehen ihnen die zugeordneten Departe-mente bzw. Bundesämter zur Verfügung.»
Begründung: Diese Präzisierung ist notwendig. Die Kommissionsmitglieder bringen zwar in der Bundesverwaltung fehlendes Know-how ein, sie verfügen aber nicht über die Ka-pazität oder Zugriffe, um zum Beispiel Abklärungen zu treffen, Daten auszuwerten oder Statistiken zu erstellen.
Neu lit. e
Der SSR beantragt, eine neue lit. e mit dem folgenden Wortlaut einzufügen:
«Die ausserparlamentarische Kommissionen werden in die Ämterkonsultationen eingebun-den oder parallel dazu separat konsultiert.»
Begründung: Im Bericht zur Vernehmlassung (Pt. 3.1.1, S. 25, 2. Absatz) wird festgehal-ten, dass «die Vorlage […] auch nichts an der Tatsache [ändert], dass ausserparlamen-tarische Kommissionen bei Ämterkonsultationen konsultiert werden können». Dies ist zur erfolgreichen Aufgabenerfüllung der Kommissionen zwingend notwendig, da die erstmalige Konsultation zu einer bestimmten Sache erst im Vernehmlassungsverfahren in der Regel zu spät ist.
Diese Erkenntnis ist zentral und muss für alle Kommission konkret und korrekt umge-setzt werden.
Eidgenössische Kommission für Wohnbauwesen
Der SSR lehnt die Auflösung der Eidg. Kommission für Wohnbauwesen ab.
Begründung:
In der Kommission für das Wohnungswesen arbeiten ganz unterschiedliche Expertinnen und Experten aus dem Umfeld Wohnen zusammen; eine Auflösung dieser Kommission würde die Zusammenarbeit mit ihnen beim Thema Wohnen beenden, was nicht nur ei-nen Verzicht auf ihren Rat und ihr Wissen im Bereich bedeuten würde, sondern auch ein Verlust an praktischem Fachwissen wäre die Folge.
Gerade beim Thema Wohnen, das auch für viele Seniorinnen und Senioren immer öfter zu einem Problemthema wird, da es sowohl an altersgerechtem als an bezahlbarem Wohnraum fehlt, sind der Einbezug und die Zusammenarbeit mit den diversen Playern auf dem Wohnungsmarkt in dieser Kommission von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit.
Zusammenlegung der AHV/IV-Kommission und der BVG-Kommission zu einer neuen Eidgenössischen Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (AHI-Vorsorge-Kommission)
Der SSR lehnt eine Zusammenlegung der beiden Kommissionen entschieden ab.
Begründungen:
a) Grundsätzliche Bemerkungen
Die ausserparlamentarischen Kommissionen erfüllen eine zentrale Funktion im schweizerischen Konkordanzsystem. Sie ermöglichen die Einbindung von ergänzen-dem Fachwissen mit äusserst wenig Kosten und relevanten Interessengruppen in ei-nem frühen Stadium der Entscheidungsfindung. Eine Reorganisation würde diese Funktion schwächen und die Qualität der Entscheidungsgrundlagen beeinträchtigen.
b) Unterschiedlichen Systemlogiken
Die AHV/IV (1. Säule) und die berufliche Vorsorge (2. Säule) als auch die 3. Säule beruhen auf unterschiedlichen Systemlogiken (z. B. staatliche vs. berufliche Vorsor-ge, Ausgabenumlageverfahren vs. Kapitaldeckungsverfahren), unterschiedlichen Zielsetzungen und Zwecken sowie unterschiedlichen Organisations- und Aufsichts-strukturen. Mit einer institutionellen Zusammenlegung der beiden Kommissionen würden diese Unterschiede verwischt, die fachliche Spezialisierung beeinträchtigt und die Qualität zukünftiger Reformvorlagen gefährdet.
c) Know-how-Verlust
Mit einer praktisch halbierten Mitgliederzahl einer neuen AHI-Vorsorge-Kommission (inkl. BVG) wären bloss wie bisher 17 Mitglieder vorgesehen. Die 16 Mitglieder der (ehem.) BVG-Kommission würden ersatzlos gestrichen. Bereits heute ist es schwierig, für jede Kommission qualifizierte Expertinnen und Experten zu finden. Wenn die Mitglieder sowohl in AHV/IV- als auch BVG-Themen sattelfest sein sollen, wird es noch schwieriger. Es würden eher Generalisten gewählt statt der notwendigen Spezialisten. Dem Zweck wäre nicht gedient.
Die Stabilität und Akzeptanz einer gesamthaften Alters- und Invalidenvorsorge hängt auch entscheidend von breit abgestützten, fachlich fundierten und gesellschaftlich legitimierten Reformprozessen ab. Ausserparlamentarische Kommissionen leisten diesen unverzichtbaren Beitrag.
d) Kostenersparnis
Die angestrebte (bescheidene) Kostenersparnis könnte mit einer Zusammenlegung nicht realisiert werden. Es wäre davon auszugehen, dass die Integration der AHV/IV- und der BVG-Themen in dieselbe Kommission viel längere Sitzungen bedingen oder/und zu mehr oder gar zur Verdoppelung der bisher meistens drei Sitzungen jährlich führen würde. Da die AHV/IV-Kommission zudem ihre Beratungsfunktion wieder wahrnehmen will, wird es in diesem Berich Mehrarbeit und folglich mehr und längere Sitzungen allein schon zu den AHV/IV-Themen geben.
e) AHV-, IV- und neu BVG-Ausschuss
In der aktuellen AHV/IV-Kommission wurde im 2025 neu ein AHV-Ausschuss als notwendig erachtet, der die AHV-Geschäfte vorbereitet. Er wird 2026 realisiert. Es wäre abzusehen, dass neben dem bisherigen IV-Ausschuss und dem noch neuen AHV-Ausschuss fachbedingt auch ein zusätzlicher BVG-Ausschuss eingesetzt werden müsste. Bei einer so schon komplexen Ausgangslage müsste ausserdem die Zuständigkeit für die Behandlung der BVG-Invalidität geklärt werden. Insgesamt würden sich die angeblichen oder erhofften Synergien nicht realisieren lassen.
Eventual-Antrag
Sollte es zu einem geänderten Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung kommen, stellt der SSR den Antrag, dass in einem geänderten Art. 73 Abs. 1 AHVG neben den Vertretungen der Sozialpartner, Versicherten und betroffenen Organisationen, darunter eben auch jener der Seniorinnen- und Seniorenverbände, verbindlich sichergestellt wird.
Unabhängig davon halten wir fest, dass im Bericht zur Vernehmlassung (Pt. 4.4.2, S. 44) bestätigt wird, dass in der fusionierten Kommission die Verbände der Senioren und Seniorinnen weiterhin Einsitz nehmen werden. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass auch in der aktuellen AHV/IV-Kommission die Vertretung der Verbände der Seniorinnen und Senioren fest und permanent gesichert ist.
Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen
Der SSR spricht sich entschieden gegen die Auflösung der Eidg. Kommission für Konsumentenfragen aus.
Begründungen:
Diese Kommission sorgt nebst vielem anderen für ausreichende Qualitätskontrollen, verficht den Schutz vor technologischen Auswirkungen (gläserne Konsumenten) und stärkt die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Onlineshopping usw. Wenngleich ihre Arbeiten alle Konsumentinnen und Konsumenten betreffen, gehen grobe Schätzungen doch davon aus, dass derzeit ca. 30 % der Konsumausgaben auf das Konto der Bevölkerung über 65 Jahren geht. Aufgrund der demographischen Entwicklungen könnte dieser Anteil in den kommenden Jahren noch zunehmen. Die Arbeiten der Kommission haben also direkte Auswirkungen auf Seniorinnen und Senioren, weshalb bei dieser Sachlage natürlich auch die Frage mehr als berechtigt ist, ob der SSR, bzw. die Seniorinnen- und Seniorenverbände, in der Kommission nicht direkt vertreten sein sollten.
Der SSR bedankt im Voraus bestens für die Berücksichtigung der vorstehenden Stellung-nahmen, die verhindern helfen, dass Entscheidungen noch stärker aus einer reinen verwal-tungsinternen Logik getroffen werden, was deren gesellschaftliche Akzeptanz und Legitimität mindert.
Bei Fragen steht Ihnen als koordinierende Person der Leiter der Arbeitsgruppe Soziale Si-cherheit des SSR, Max Krieg, kmkrieg02@bluewin.ch , Tel. 079 704 31 18 zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Esther Waeber-Kalbermatten
Co-Präsidentin
Reto Cavegn
Co-Präsident
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