Der Schweizerische Seniorenrat (SSR) nimmt mit Genugtuung vom Entscheid des Bundesgerichtes Kenntnis, wonach laufende Pensionskassenrenten nicht gekürzt werden dürfen.
Zuvor hatte bereits das Bundesverwaltungsgericht gleich entschieden und eine entsprechende Beschwerde der Pensionskasse PricewaterhouseCoopers abgelehnt.Ein anderer Entscheid wäre schwer zu vermitteln gewesen, denn die Rente in bestimmter Höhe wurde den Pensionierten beim Übertritt in den Ruhestand vorbehaltlos versprochen. Was man verspricht muss man auch halten – das gilt schon im täglichen Umgang. In einem Rechtsstaat sind Treu und Glauben sowie Rechtssicherheit unverzichtbar.