BVG-Mindestumwandlungssatz bleibt: positiver Ständerats-Entscheid

Der Schweiz. Seniorenrat SSR sieht im ständerätlichen Entscheid eine Anerkennung seiner Auffassung und seines Engagements bei den Behörden und im Parlament.

Der SSR widersetzte sich dem bundesrätlichen Vorschlag, den Mindestumwand-lungssatz von 6,8 % auf 6,4 % im Gesetz über die berufliche Vorsorge BVG zu reduzieren. Die aktuelle und vermutlich auch künftige Situation rechtfertigt in keiner Weise eine Reduktion des Mindestumwandlungssatzes. Tatsächlich berücksichtigt er nicht die reale Erhöhung der Ertragssätze der Anlagen während der Jahre 2004, 2005 und 2006. Es gilt zudem, sich an den Mindestumwandlungssatz von 7,2 % zu erinnern, als 1985 das BVG in Kraft getreten war. Seither wurde dieser Satz selbst in Zeiten hoher Börsenkurse und Kapitalerträge nie erhöht.
Die Lösung des Ständerates stärkt die berufliche Vorsorge als Sozialversicherung. Sie hat als Teil der Altersvorsorge eine wichtige Bedeutung für die Bevölkerung.

Für Auskünfte:

Dr. Klara Reber, Co-Präsidentin SSR, Tel. 052 212 61 43, e-Mail: klara.reber@bluewin.ch,

Gérard Heimberg: Präsident der SSR-Arbeitsgruppe « Soziale Sicherheit », Tel. 021 807’36’36, e-Mail : gheimberg@bluewin.ch